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CCC und mikro befragen Bundestagsparteien zu Informationsfreiheiten

   
   




Berlin, den 10. September 2002


An die Internet-Beauftragten bzw. Medienpolitischen Sprecher der Parteien im deutschen Bundestag,

Sehr geehrte Damen und Herren,

CCC und mikro, der Träger der Initiative privatkopie.net, stehen für eine aktive und kritische Auseinandersetzung mit der entstehenden digitalen Wissensumwelt. Weitere Informationen zu den beiden Organisationen finden Sie am Ende der Mail.

Um eine Orientierungshilfe für die bevorstehenden Bundestagswahlen geben zu können, bitten wir Sie, uns die Position Ihrer Partei zu den folgenden Fragen mitzuteilen. Ihre Antworten werden auf den Websites www.ccc.de und privatkopie.net veröffentlicht.

Sollten Ihre Partei zu einzelnen Punkten noch keine einheitliche Position formuliert haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns das Spektrum der Positionen benennen würden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Müller-Maguhn
Sprecher des Chaos Computer Club e.V.
Postfach 64 02 34
10048 Berlin
andy@ccc.de

Volker Grassmuck
i.A. mikro e.V. / Initiative Privatkopie.net
Schönleinstr. 4
10967 Berlin
vgrass@rz.hu-berlin.de



1. Komplex
Interessensausgleich im Urheber- und Patentrecht:

1.1 Der vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes bestätigt das Recht auf Privatkopie auch für digitale Medien (§ 53 UrhGE). Mit Hilfe "technischer Maßnahmen" zur Nutzungskontrolle, die der Entwurf unter einen Sonderschutz stellt (§ 95a UrhGE), können die Rechteverwerter das Kopieren zum privaten Gebrauch jedoch praktisch unmöglich machen. Wie möchte Ihre Partei diesen Widerspruch auflösen?

Wir dürfen den Internetnutzerinnen und -nutzern nicht vorschreiben, zu welchen technischen Lösungen sie zu greifen haben - es werden im Netz von selbst neue Verkaufs- und Vertriebsmodelle entstehen, ohne daß wir diese vorgeben oder bereits kennen.
In diesen Mikroökonomien wird Platz für verschiedenste Abrechnungsmodelle und Formen von Wissenstransfer sein - die wir nicht durch vorgeschriebene technische Mittel bändigen und
kontrollieren dürfen.
Da die technische Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt unübersehbar ist, muß Politik die Rahmenbedingungen so gestalten, daß das Urheberrecht jederzeit flexibel angepaßt oder überarbeitet werden kann.
Im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "Zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" bemängeln wir vor allem eine unklare Regelung des "Rechts auf Privatkopie", das wir unbedingt einfordern. Hier muß im § 95 nachgebessert und klargestellt werden .

Der von Ihnen beschriebene Widerspruch ist nur ein scheinbarer: Er folgt aus der einfachen Regel/Ausnahme-Konstruktion des § 95a UrhG-E. Da die Richtlinie von uns einen Mindestschutz technischer Systeme fordert, wir aber anders als die schwarz-gelbe Opposition nachdrücklich die gesellschaftliche Bedeutung des Rechts auf Privatkopie unterstreichen, erscheint der gefundene
Kompromiss belastbar. Das Recht auf Privatkopie bleibt bestehen, und dort, wo technische Maßnahmen illegales kopieren erschweren sollen, ist deren Umgehung zum Zwecke der Wahrnehmung des Rechtes auf Privatkopie nicht strafbar. Sicherlich wäre es eleganter gewesen, in §95b UrhG-E (Druchsetzung
von Rechten) auch die Schranke der Privatkopie aufzunehmen, aber dies wäre nicht nur unpraktikabel, sondern erscheint auch für den effektiven Erhalt der Privatkopie nicht notwendig. Im Zusammenhang mit der Privatkopie sollte aber auch ein zweiter Aspekt thematisiert werden, den gerade technisch
interessierte oft ausklammern: 'bezahlt' wird dieses Recht nämlich sozusagen mit den Pauschalabgaben auf Endgeräte. Wer die Privatkopie will muss also zumindest vorübergehend eine moderate Pauschalabgabe auch auf IT-Geräte hinnehmen.

Diese Regelung, die im Zusammenhang mit der Urheberrechts-Pauschalabgabe gesehen werden muss, führt dazu, dass die Nutzer Pau-schalabgaben auf Geräte zahlen, gleichzeitig aber nicht berechtigt sind, Pri-vatkopien zu erstellen.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen müssen auch im Internet vergütet werden: Individuelle Abrechnungssysteme haben Vorrang vor Pauschalabgaben auf IT-Geräte. Um die zeitnahe und praktisch relevante Einführung von entsprechenden Systemen zu befördern, sollten z.B. Pauschalabgaben auf Brenner zeitlich begrenzt werden.


1.2 "Technische Maßnahmen" werden heute bereits für ganz andere als urheberrechtliche Zwecke eingesetzt, z.B. um Konsortiumsstandards gegen Gerätehersteller durchzusetzen, um Plattformen wie GNU/Linux auszuschließen oder um zu verhindern, dass Informationsnutzer über die Werbung auf einer DVD hinwegspulen. Wie möchte Ihre Partei verhindern, dass das geplante Sondersschutzrecht für "technische Maßnahmen" (§ 95a UrhGE) für Zwecke mißbraucht wird, die das Urheberrechtsgesetz gar nicht schützt?

Wir müssen erreichen, daß die Hersteller - z.B. durch das vom Bundesrat blockierte Verbraucherinformationsgesetz - verpflichtet werden, Ihre technischen Schutzmaßnahmen offenzulegen. Der Verbraucher muß in die Lage versetzt werden, bei "Irreführung" das Produkt umzutauschen. Außerdem spielt natürlich auch die "Marktmacht" des Verbrauchers eine Rolle: Linux wird sich hoffentlich so weit verbreiten, daß sämtliche relevanten Anwendungen automatisch für dieses Betriebssystem entwickelt werden.

Hier gilt es zu unterscheiden, ob noch ein Bezug zum urheberrechtlich geschützten Gegenstand besteht, etwa vergleichbar den technischen Regionalcode-Lösungen im DVD-Vertrieb, oder ob die technischen Schutzmaßnahmen letztlich urheberrechtsfremde Ansprüche druchsetzen sollen.
Natürlich war das urheberrecht immer schon eine Waffe im Kampf um Standards und Marktanteile, dies wird sich auch nicht ändern lassen. Aber es sollte beachtet werden, dass die Zugänglichmachung und auch die eigenltiche Auf-/Vorführung oder Nutzung urheberrechtlich durchaus relevant ist. Diese
mittels entsprechender Schutzmaßnahmen einschränken zu können ist daher vom Urheberrecht gedeckt und läßt sich nur im Rahmen der Schranken (insbesondere Forschung und Bildung) aufheben. Sollte die Praxis jedoch tatsächlich einen eklatanten Mißbrauch des § 95a UrhG-E zeigen, wären sicherlich Korrekturen unausweichlich.

Einschlägig ist § 95a UrhGE nur insoweit, als die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke oder anderer nach dem UrHGE geschützter Schutzgegenstände eingesetzt werden müssen. Nur dann greifen auch die strafrechtlichen Sanktionen. Das von Ihnen angesprochene Problem ist eher ein wettbewerbsrechtliches bzw., kartellrechtliches.
Hier müssen im Interesse der Innovation und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen Oligopole vermieden werden.


1.3 Bibliotheken haben den gesellschaftlichen Auftrag, veröffentlichte Werke zu sammeln, zu erschließen und dauerhaft zu archivieren, um sie der Allgemeinheit ungehindert zugänglich zu machen. Dieser Auftrag, der natürlich auch im digitalen Zeitalter gilt, wird durch den Vorrang des Schutzes "technischer Maßnahmen" und des Lizenzvertrages sowie durch die fehlende Durchsetzbarkeit der Bibliotheksschranken (§§ 52b, 53 UrhGE) im Regierungsentwurf gefährdet. Wie möchte Ihre Partei die Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der Bibliotheken im digitalen Zeitalter sichern und damit eine Spaltung in Informationsreiche und Informationsarme verhindern?

Wir sind dafür, die Bibliotheksschranke eindeutiger zu fassen, als dies bis jetzt im vorliegenden Entwurf geregelt ist. Die Bibliotheken müssen auch zukünftig in der Lage sein, mit dem technischen Fortschritt mitzuhalten und entsprechende Angebote bereithalten zu können.

Die SPD-Bundestagsfraktion anerkennt die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Bibliotheken - gerade auch mit Blick auf die "Kontinuitaet des Wissens" und die "Fluechtigkeit digitaler Informationen". Doch ist die Debatte um die Zukunft der Bibliotheken oder die Chancen einer echten digitalen Bibliothek im Sinne "digital memory of everything" keineswegs so weit gediehen, wie es die Fragestellungen der "digitalen Welt" eigentlich notwendig machen. Es werden gerade im Bereich der digitalen Bibliotheken
weiterhin verschiedene Modelle diskutiert. Die photomechanische Vervielfältigung für Unterricht und Forschung ist zwar klar geregelt, doch steht die digitale Archivierung und auch die digitale Zurverfügungstellung aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen noch mitten in der Diskussion. So
eindeutig sich diese Frage für wissenschaftliche Fachinformationen positiv beantworten lässt, so schwierig ist dies in Bezug auf kommerziell orientierte Produkte bzw. Assets wie Musik oder Literatur. Hier erschient eine Zeitspanne zwischen digitaler Vermarktung und öffentlicher Archivierung und Zurverfügungstellung ein mögliches Modell zu sein, so eine Art "digitaler Karenzzeit". Aber wie gesagt, dies ist nicht nur ein Problem des aktuellen UrhG, sondern insgesamt Teil des digitalen Dilemmas, ein
angemessenes Urhebrrecht nach Napster und nach dem Internet Protokoll zu finden. Der vorliegende Entwurf adressiert diese Frage jedenfalls daher nicht, weil die Debatte noch keine belastbaren Ergebnisse hervorgebracht hat. Die SPD wird sich auch weiterhin den draengenden Fragen der
Archivierbarkeit und Zurverfuegungstellung in der digitaen Welt stellen.

Dieses Beispiel zeigt die Dringlichkeit, praxistaugliche Abrechnungssysteme einzuführen.


1.4 Die USA sind Deutschland bei der Umsetzung der WIPO- Urheberrechtsverträge von 1996 mit dem DMCA um vier Jahre voraus. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der DMCA legitime Aktivitäten von Wissenschaftlern, Entwicklern, der Presse und der Öffentlichkeit einschneidend behindern. Die technische Forschung wird gebremst. Ausländische Wissenschaftler in diesem Bereich meiden die USA oder veröffentlichen ihre Ergebnisse nicht mehr, aus Furcht, bei der Einreise verhaftet zu werden. Wissenschaftliche Konferenzen wurden ins Ausland verlegt. Ein für Innovationen erforderliches Reverse Engineering ist unterbunden. (Vgl. White Paper der EFF, http://www.eff.org/IP/DMCA/20020509_dmca_consequences_pr.html). Strebt Ihre Partei ähnliche Konsequenzen für den Informations- und Innovationsstandort Deutschland an? Falls nicht, wie sollen die negativen Auswirkungen eines dem DMCA ähnlichen Gesetzes verhindert werden?

Jeder Fall von Behinderung legitimer Forschung durch Urheberrechtschutzgesetzgebungen muß öffentlich gemacht werden. Eine entsprechende Forschungsschranke muss elementarer Bestandteil aller
entsprechender Gesetzgebungen sein.

Diese Konsequenzen "strebt" sicherlich keine Partei in Deutschland an, aber das reverse engineering oder das Dekompilationsverbot ist ebenfalls keine Frage des aktuellen UrhG- Entwurfs, sondern ein grundlegendes Problem des Urheberrechts unter digitalen Bedingungen. Wir sind überzeugt, dass die Unterrichts-, Wissenschaft- und Forschungsschranke sowie das allgemeine Zitatrecht (Presse) ein ausreichende Vorsorge gegen ueberzogene urheberrechtliche Ansprüche darstellt. Ein DMCA.de wird es mit uns nicht geben.

Die CDU/CSU hat kein Interesse an der Einführung eines Gesetzes, das ausländischen
Wissenschaftlern generell Furcht vor Verhaftung bei der Einreise einflößt.
Im übrigen: Suggestivfrage.


1.5 Das Internet bietet die Chance, öffentlich finanzierte Informationen allen Bürgern zum Abruf bereitzustellen. Welche Maßnahmen sieht Ihre Partei vor, um z.B. systematisch Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz zugänglich zu machen?

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen verpflichtet werden, ihren Bestand zu digitalisieren und nach neuestem technischem Standard weitestgehend ins Netz zu stellen, wenn sie die Rechte besitzen, dies gilt auch für Filmbeiträge. Bei älteren Produktionen ist allerdings zu beachten, daß die Rechte teilweise wieder an die Produzenten zurückgefallen sind.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Gruenen haben einen sehr ausfuehrlichen Antrag zur umfassenden "Reform der Medien- und Kommunikationsordnung" vorgelegt. Anders als die anderen im Bundestag vertretenen Parteien, die zum Teil den oeffentlich- rechtlichen Rundfunk ja
insgesamt in Frage stellen, setzen sich die Koalitionsfraktionen seit langem nicht nur fuer eine Bestandsgarantie fuer den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, sondern fordern die konsequente Weiterentwicklung des oeffentlich-rechtlichen Informationsangebotes. Sollte sich die Mediennutzung
in Zukunft weiter auf das Internet verlagern, muss deswegen vielmehr über die Erweiterung der bislang auf programmbegleitende Informationen beschränkten Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nachgedacht werden, ihr Angebot auch auf diesem Wege zu verbreiten. Hier ist hinsichtlich einer notwendigen informationellen Grundversorgung neben einer Bestandsgarantie für öffentlich- rechtliche Angebote auch deren Entwicklungsmöglichkeiten in neue Formen und Formate zu berücksichtigen.
Notwendig ist auch und gerade ein qualitativ hochwertiges öffentlich-rechtliches Informationsangebot in den Neuen Medien, um die Freiheit und Vielfalt der Meinungen zu gewährleisten.

Die FDP wendet sich strikt gegen eine Ausdehnung der Öffentlich-Rechtlichen im Internet. Alles was über programmbegleitende Informationen hinausgeht, hat nichts im Internet verloren und ist im höchsten Maße wettbewerbsverzerrend. Private Online- Anbieter haben es bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage schon schwer genug, im Internet profitabel zu operieren. Online-Lotterien, Partnerschaftsvermittlungen oder Kleinanzeigen im Internet sind nicht Aufgabe von ARD und ZDF. Hier sollen sich ausschließlich privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen im Netz
tummeln.

Die Erschließung der Archive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre sicher ein wünschenswerter Quantensprung. Zu bedenken ist dabei aber, dass nicht alle Inhalte kostenlos angeboten werden können: Neben den Kosten für die Errichtung eines solchen Archivs fallen noch die Entgelte für die Rechteinhaber an: Für jeden Tagesschau-download müssen ja seitens der Anstalt aller
Voraussicht nach Entgelte an die Inhaber, deren Rechte genutzt werden, entrichtet werden, so z.B. bei zugekauften Bildberichterstattungen.
Fraglich ist auch die Finanzierung eines solchen Angebots – zur öffentlich-rechtlichen Grundversorgung, die durch die Rundfunkgebühren bestritten werden kann, zählt dies mit Sicherheit nicht.


1.6 Welche Haltung haben Sie zu der derzeit verhandelten Ausweitung des Patentschutzes auf Software und Software-Komponenten?

Software läßt sich unserer Meinung nach weder mal so eben in das Urheberrecht, noch in die gängigen Patentübereinkommen integrieren. Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden.
Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung der Rechtslage, um eine Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern. Allerdings ist durch den Richtlinienvorschlag der EU- Kommission bereits klar, dass die Patentierbarkeit von Software unter bestimmten Bedingungen endgültig erlaubt und geregelt werden soll. Hier gilt es zu intervenieren und die Patentierbarkeit von Software so weit wie möglich zu beschränken.
Insbesondere Entwickler von Open Source Software, kleine und mittlere Unternehmen und freie Entwickler von Software sehen sich durch die Ausweitung der Patentierbarkeit von Software gefährdet. Open Source hat eine wichtige Funktion bei der Herstellung von mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt. Es gewährleistet durch die Offenheit des Quellcodes die Möglichkeit, Interoperabilität und Wettbewerb gleichzeitig zu gewährleisten. Daher darf Open Source durch Software-Patente nicht behindert werden.
Die Patentierbarkeit von Software nutzt vor allem den Großunternehmen: Sie verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbakeit von Software führt dazu, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische
Auseinandersetzungen zurücktritt.
Eine Studie des Massatschusetts Institute of Technologie hat die volkswirtschaftlich negativen Effekte der Patentierbarkeit von Software nachgewiesen. Ein großer Teil der Energie der Entwicklungsarbeit müßte dann auf die Recherche bestehender Patente verwandt werden.
Die Rechte der Entwickler von Software gewahrt werden. Unternehmen und Programmierer müssen angemessene Erträge für ihre Arbeit realisieren können. Softwarepatente sind nicht der geeignete Schutz.
Sie behindern Innovation und Wettbewerb. Softwareentwickler betonen z.T. den völlig eigenen Charakter von Software, andere sehen sich ausreichend durch das Urheberrecht geschützt.

Leider haben sich hinsichltich der Softwarepatente CDU und FDP mit oder ohne Hunzinger zum Microsoft-Lobbyisten entwickelt. Wir sind überzeugt, dass Softwarepatente ökonomisch überwiegend wenig sinnvoll sind und unumgehbar enorme Rechtsunsicherheiten schaffen. Daher muss man sich genau überlegen, in welchen Bereichen und in welcher Form Patente im IT-Bereich Sinn machen. Wohl sicher ist , dass bestimmte softwarebestimmte Innovationen (wie z.B. die ABS-Steuerung) patentierbar sein sollen. Dennoch reicht für klassische kommerzielle Software das Urheberrecht völlig aus, aber in keinem Fall wollen wir zulassen, dass Softwarepatente Open-Source-Entwicklungskonzepte gefährden oder sich auf sogenannteLogikpatente erstrecken. Dies wird für uns die Meßlatte in der kommenden Debatte sein.

Klar ist, daß - anders als zum Beispiel in den USA - bloße Geschäftsmodelle in Europa nicht patentierbar werden sollen. Aber grundsätzlich müssen Erfindungen auch im Softwarebereich unter
gewissen Voraussetzungen patentierbar bleiben. Es muß daher ein praktikabler Kompromiß gefunden werden, der geistiges Eigentum und Investitionen schützt, ohne den technischen Fortschritt zu blockieren. Der neue EU-Richtlinienentwurf zu den Softwarepatenten ist hierfür eine Diskussionsgrundlage.

Die CDU/CSU ist gegen eine Ausweitung des Patentschutzes auf Software.
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Union zum Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen muss so gestaltet werden, dass
• Innovationen und Forschung gefördert werden,
• eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nichtpatentierbaren Programmen sichergestellt wird,
• freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht gefährdet werden,
• die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und der europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA ent-stehen.



2. Komplex Informationsfreiheit

2.1 Wie steht Ihre Partei zu den Plänen der Bezirksregierung NRW, Internet- Inhalte mit Hilfe von Filtern für deutsche Nutzer unzugänglich zu machen? Stimmen Sie der Rechtsauffassung der Bezirksregierung NRW zu, dass die Einschränkungen des Meinungsäußerungsrechtes wie das Verbot von Naziemblemen auch ein Empfangsverbot für derartige Inhalte begründen?

Wir setzen uns - z.B. in dem gemeinsamen Fraktionsantrag "Digitale Spaltung in der Gesellschaft überwinden", der diese Legislaturperiode verabschiedet wurde, ausschließlich für teilnehmerautonome
Filtersysteme ein - dies bedeutet z.B., daß Eltern selbständig Interneteinstellungen am heimischen PC ändern können, um jugendgefährdende Inhalte für ihre Kinder zu sperren.
Aktionistische Maßnahmen und Alleingänge, wie die der Bezirksregierung in Düsseldorf zum Sperren illegaler Inhalte im Internet, lehnen wir ab. Das Entfernen illegaler Inhalte aus dem Netz kann efektiv nur in
internationalen Kooperationen funktionieren und nicht durch einzelne, zudem rechtlich fragwürdige Sperrverfügungen, von denen z.B. auch Universitäten als Forschungseinrichtungen betroffen sind.

Die PDS lehnt Filter, die nicht anwenderautonom sind, grundsätzlich ab und hat sogar mit einem Bundestagsantrag ein Verbot von Online gestützten Filtern und von Filtern an öffentlichen Internetzugängen gefordert. Wir haben als erste und bisher einzige Partei dieses heiße Eisen angepackt,
leider haben alle anderen Parteien unsere Initiative abgelehnt. Alles weitere dazu auf meiner Homepage: www.angela-marquardt.de

Für uns können die Lösungen gesellschaftlicher Probleme nicht alleine in der Technik liegen. Wir haben in mehreren Anträgen klar gemacht, dass eine zentrale, automatisierte nicht teilnehmerautonome Filterung mit uns nicht zu machen ist (Anträge 14/8649, 14/5246, 14/6374). Dabei spielt es keine Rolle, ob semantisch oder technisch gefiltert wird. Daher halten wir die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf in NRW für einen Irrweg, weil sie rechtswidrig und zudem noch technisch völlig ineffektiv sind. Anders als bei der CDU/CSU kommt für uns allein der teilnehmerautonome Einsatz von Filterprogrammen am Client-PC, etwa durch Eltern oder Lehrer o.a., in Frage. Dies haben wir im neuen Jugendschutzgesetz daher auch explizit reingeschrieben. Teilnehmerautonome Programme müssen aber auch stärker gefördert werden, damit Kindern und Jugendlichen ein sicherer Zugang zum Internet erleichtert wird.

Besonders nach den Ereignissen in Erfurt fordern nahezu alle, den Jugendschutz im Internet zu verstärken. Dies sollte allerdings vorrangig durch nutzerautonome Filtersysteme geschehen und keinesfalls durch Zensur. Die Verantwortung der Eltern und Lehrer ist dabei in besonderem Maße gefordert. Jedenfalls lehnt die FDP den vorliegenden Entwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ab, da dieser blind Regeln des Fernsehens auf das Internet überträgt und mehr das Ziel einer Ausdehnung der Kompetenzen der Länder und der Landesmedienanstalten verfolgt als eine Verbesserung des Jugendschutzes.

Die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Düsseldorf und ihres SPD-Präsidenten kann nur emotional und nicht juristisch nachvollzogen werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage für seine Argumentation – der Rundfunkstaatsvertrag gilt eben nur – wie der Name sagt – für den Rundfunk.
Kurz und knapp gilt: Zugangsprovider haften grundsätzlich nicht für die über ihre Anlagen transportierten Inhalte. Demgegenüber sind Contentprovider im Rahmen zumutbarer Sorgfaltspflichten für die von ihnen angebotenen Inhalte verantwortlich.
Ansonsten müßte Herr Büssow auch die Sendungen der Deutschen Post AG filtern – die ist ja auch irgendwie ein Zugangsprovider.


2.2 Welche Haltung haben Sie zu der derzeit verhandelten Ausweitung des Patentschutzes auf Software?

(siehe oben)

Wir lehnen Softwarepatente ab und unterstützen alle Entwicklungen Richtung Opensource.

(siehe oben)

Die CDU/CSU ist gegen eine Ausweitung des Patentschutzes auf Software. Der Richtlinienentwurf der Europäischen Union zum Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen muss so gestaltet werden, dass
• Innovationen und Forschung gefördert werden,
• eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nichtpatentierbaren Programmen sichergestellt wird,
• freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht gefährdet werden,
• die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und der europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA entstehen.


FFII-Materialien zur Haltung zu Software-Patentierung der
SPD, CDU/CSU, Grünen/Bündnis 90, FDP und PDS


2.3 Werden Sie sich für ein Verbraucherinformationsgesetz einsetzen, das alle Produkte und Dienstleistungen erfasst und einen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen enthält?

Ein entsprechendes Gesetz ist ja von uns auf den Weg gebracht worden und zunächst vom Bundesrat gestoppt worden. Dieses Gesetz muß aber, wenn es verabschiedet wurde, um verstärkte Informationspflichten der Hersteller weiterentwickelt werden.

Ja, unbedingt. Ein solches Gesetz hätte schon in der letzten Legislautperiode angegangen werden müssen.

Das bereits weit gediehene aber am Widerstand der CDU/FDP- Mehrheit im Bundesrat gescheiterte Verbraucherinformationsgesetz stellt einen wichtigen Baustein einer umfassenden Informationsfreiheitspolitik dar, wie die rot-grüne Koalition sie verfolgt hat und weiter verfolgen wird. Über die Form der Durchsetzung der Informationsansprüche wird dabei sicherlich noch zu diskutieren sein, um diese auch praxistauglich zu gestalten.

Das Ziel, die Verbraucher in ihren Rechten und in ihren Positionen zu stärken, ist zu begrüßen und zu unterstützen. Die Bündelung der Informationsrechte in einem Verbraucherinformationsgesetz ist hierzu der richtige Weg. Sie trägt dem Erfordernis erhöhter Transparenz und gezielter Informationsmöglichkeit
und damit der Stärkung der Eigenverantwortung der Verbraucher Rechnung. Wir halten es zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für heimische Unternehmen grundsätzlich für erforderlich, ein Vorhaben, das derart weitgehende Regelungen von Informationsrechten für Verbraucher trifft, nicht allein in Deutschland, sondern auf europäischer Ebene durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für einen Anspruch des Verbrauchers auf Information gegenüber Unternehmen. Die Schaffung eines Anspruchs auf Informationen gegenüber Unternehmen darf keinesfalls dazu führen, dass ausländische Unternehmen Wettbewerbsvorteile im gemeinsamen Binnenmarkt erlangen oder durch einen gespaltenen Rechtszustand ohne sachlichen Grund privilegiert werden. Durch isoliertes nationales Vorgehen drohende Wettbewerbsnachteile sind zu vermeiden. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Verbraucherinformationsgesetzes auf Produkte und Dienstleistungen ist - auch im Hinblick auf die umzu-setzende Richtlinie 2001/95/EG des EP und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit - grundsätzlich zu überlegen


3. Komplex Informationelle Selbstbestimmung / Datenschutz:

[Anmerkung: Da die von den Datenschutzbeauftragten etlicher Bundesländer erarbeiteten Fragen an die Parteien, veröffentlicht unter http://www.datenschutz-zentrum.de/material/themen/presse/wahlfrag bislang nicht beantwortet wurden, haben wir uns erlaubt diese partiell in unseren Fragenliste mit aufzunehmen.]

3.1 Wie steht Ihre Partei zu den Plänen der Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten? Treten Sie dafür ein, dass Internet-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, präventiv alle Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass für mögliche zukünftige Strafverfahren oder geheimdienstliche Observationen zu speichern?

Diesen Gesetzentwurf des Bundesrates haben wir ja in einer Presseerklärung unserer medienpolitischen Sprecherin bereits eindeutig verurteilt. Für uns ist ein solcher Beschluss die Aufgabe
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die wir nicht mit tragen werden. Dieses Gesetz wird von einer rot-grünen Bundesregierung im Bundestag abgelehnt werden.

Wir lehnen die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ab und wenden uns grundsätzlich gegen alle Bestrebungen, das Internet mehr und mehr zu überwachen und zu durchleuchten. Datenschutz hat für uns oberste Priorität.

Wir sind gegen die Vorratsspeicherung und halten sie zudem für verfassungswidrig. Ich habe an anderer Stelle den bayerischen Vorstoss im Bundesrat bereits als 'Stoibers Stasi - Gesetz' bezeichnet und halte ihn für einen Generalangriff auf die Prinzipien des Datenschutzes, für den es im Bundestag keine Mehrheit gibt. Allerdings ist die Union hier sehr widersprüchlich und CDU wie CSU müssen noch vor der Wahl klären, was gilt: die Ablehnung der Vorratsspeicherung im Internetpapier der CDU-Vorstands oder Stoibers Kurs in eine bürgerrechtsfreie Informationsgesellschaft. Ich jedenfalls würde gegen eine Vorratsspeicherung sofort eine Verfassungsklage anstrengen. Verweisen moechte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Diskussion in dem gleichnamigen Forum im e-Demokratie-Projekt des Deutschen Bundestages, welches Sie unter der Adresse www.elektronische-demokratie.de finden.

Datenschutz hat im Internet hohe Bedeutung, um das Vertrauen der breiten Bevölkerung in das neue Medium zu erhalten. Eine Vorratsspeicherung, Protokollierungs-, oder Aufbewahrungspflicht der digitalen Spuren, die jeder Internetnutzer hinterläßt, lehnt die FDP für Internetprovider strikt ab.
Ebenso lehnt die FDP eine Überwachung des Email- Verkehres ab. Der kluge Terrorist oder Kriminelle wird sich durch entsprechende Verschlüsselungen der Überwachung durch den Staat weitestgehend im online- Bereich entziehen können. Die Folge ist: Dem gesetzestreuen Bürger wird zu Unrecht vom Staat
hinterhergeschnüffelt. Der jetzige Gesetzgebungsstand ist ausreichend, um dem Sicherheitsbedürfnis des Staates hinlänglich Rechnung zu tragen. Auch der 11. September sollte die Staaten weltweit nicht in blinden Aktionismus bei der Kontrolle des Internet treiben.

Die Diskussion innerhalb der Union zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen.


3.2 Werden Sie sich für eine offene Diskussion über den sachgerechten Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten und kollektiver Sicherheit engagieren? Werden Sie sich dabei für eine systematische und umfassende Evaluierung aller Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden durch unabhängige Stellen einsetzen?

Wir werden die Umsetzung der neuen Regelungen kritisch unter die Lupe nehmen. Wenn die neuen Regelungen lediglich Rechte abbauen ohne mehr Sicherheit zu erreichen, müssen sie verschwinden. Auf unsere Forderung hin wurden die neuen Befugnisse der Geheimdienste und die Regelungen zum
Bundeskriminalamt und zu Sicherheitsüberprüfungen befristet. Sie treten nach fünf Jahren außer Kraft. So ist sichergestellt, dass sie überprüft werden und nicht unkontrolliert Datenberge angehäuft werden. So haben wir es auch bei der Kronzeugenregelung gemacht. Sie hatte sich nicht bewährt, ist 1999 ausgelaufen und nicht wieder aufgelegt worden.

Sicherheit bedeutet auch Datensicherheit. Ohne die Sicherheit, dass die eigene Kommunikation im Internet vertraulich ist, wird es weder für den elektronischen Handel, noch für die Instrumente einer elektronischen Demokratie (z.B. Onlinewahlen) eine Zukunft geben.

Die SPD-Fraktion hat sich auch in der Vergangenheit um den Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten auf der einen Seite und den Notwendigkeiten der inneren Sicherheit auf der anderen Seite bemueht. So hat die SPD-gefuehrte Bundesregierung unmittelbar nach ihrem Amtsantritt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Notwendigkeit und Effizienz der Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehoerden (TK-Ueberwachung nach 100 a StPO) ueberpruefen soll - die unter der CDU-gefuehrten Bundesregierung ja immer weiter ausgeweitet worden waren. Die Ergebnisse des Gutachtens werden von der SPD-gefuehrten Bundesregierung sehr aufmerksam dahingehend geprueft werden, ob diese Eingriffsbefugnisse sich in der Praxis bewaehr haben und wo gesetzgeberischer Handlungs- oder Korrekturbedarf besteht. Auch bei der Beratung der Sicherheitspakete nach dem 11. September 2001 haben sich die SPD-gefuehrte Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen intensiv um diesen notwendigen Ausgleich bemueht. So wurde beispielsweise auf Initiative der Koalitionsfraktionen eine Regelung aufgenommen, die - erstmals - die erweiterten Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehoerden befristet und vor Ablauf einer Evaluierung unterzieht. Insgeamt betrachtet sehe ich die systematische und umfassende Evaluierung der Eingriffsbefugnisse als einen wichtigen Beitrag dazu, diese auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen und gleichzeitig deren Erfolg bei der Strafverfolgung sicherzustellen.

Effektive Verschlüsselung sollte aus liberaler Sicht ermöglicht werden. Sie dient der Akzeptanz des Netzes bei Millionen Nutzern. Auch der 11. September ändert nichts an liberalen Grundüberzeugungen. Darüber hinaus gilt: Der gerissene Kriminelle oder Terrorist wird ohnehin an vielen Sicherheitsorganen vorbei kommunizieren. Die Zielgruppe wird daher nicht erfaßt, sondern die Intimsphäre des unbescholtenen Users wird durch Verschlüsselungsverbote in Frage gestellt.
Mit den Liberalen ist die totale Kontrolle des Internet nicht machbar. Man kann nicht jeden der 30 Millionen deutschen Internetsurfer unter einen Generalverdacht stellen. Bisher gingen nur arabische Länder oder gar China in entsprechender Weise und mit entsprechendem Misstrauen gegen ihre Bürger vor. Der von der CDU/CSU forcierte Beschluss des Bundesrates am letzten Freitag lässt jedoch befürchten, dass sich Deutschland bei den Staaten einreihen will, die ihren Bürgern so sehr misstrauen, dass sie jeden Schritt
im Internet kontrollieren wollen. Der Beschluss der Länderkammer, der den Behörden einen grundsätzlich umfassenden Zugriff auf sämtliche Nutzerdaten ermöglichen soll und nicht nur die Gerätenummer des Computers und die Dauer der Internetverbindung, macht zudem die Provider, also private Unternehmen,
zu Hilfsbeamten der Behörden. Damit wird der Versuch unternommen, jegliche Anonymität im Internet zu unterbinden. Dies ist nicht nur ein Angriff auf die Meinungsfreiheit sondern eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist zudem ein Angriff auf das in unserer modernen Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende Recht auf Kommunikationsfreiheit. Unter dem Deckmantel einer besseren Kriminalitätsbekämpfung, ohne tatsächliche Notwendigkeit, eine
Massenspeicherung von Internetdaten zu fordern, zeigt, wie einige im Bundesrat das Verhältnis Bürger und Staat sehen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Die FDP unterstützt selbstverständlich, dass der Staat zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erforderliche Daten sammelt. Dies ist bereits heute rechtlich zulässig. Die FDP will den aufgeklärten und verantwortungsvollen Surfer, nicht den Gläsernen

Die CDU/CSU engagiert sich traditionell für einen sachgerechten Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten und kollektiver Sicherheit. Dies wird auch so bleiben.


3.4 Wie steht Ihre Partei zu den auch von den Datenschützern erhobenen Forderung, dass Kommunikationsdienste anonym nutzbar sein müssen? Halten Sie das Recht jedes Menschen, das Internet grundsätzlich unbeobachtet zu nutzen und anonym zu kommuniziere, für schützenswert?

Absolut. Das Recht auf Anonymität im Internet, das im ja Teledienstedatenschutzgesetz garantiert ist, muss auch effektiv durchgesetzt werden können. Deshalb unterstützen wir Projekte wie "AN.ON" des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Auf jeden Fall! Wer sich durchs Netz bewegt, muss das genau so anonym tun können, wie wenn er sich durch die Stadt bewegt. Dies ist ein vom Grundgesetz geschütztes Recht.

Die SPD-Fraktion teilt die Einschaetzung der Datenschuetzer, dass die Ermoeglichung der anonymen oder pseudonymen Nutzung von Kommunikationsdiensten einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der unbeobachtbaren Kommunikation leisten kann. Ziel der Modernsierung des Datenschutzes ist es ja, ein risikoadaequates Datenschutzrecht zu schaffen und den Selbstschutz zu ermoeglichen. Die Verschluesselung von sensiblen Daten und die anonyme oder pseudonyme Nutzung von Informations- und Kommunikationsmoeglichkeiten sind derartige wichtige Selbstschutzinstrumente, die es weiter zu staerken gilt.


3.5 Wie glauben Sie, die Sammlung personalisierter Konsumdaten für Rabattsysteme (Bonuspunkte wie z.B. Payback), die ja durch den Fall des Rabattgesetzes zunehmen werden, und den sich daraus ergebenden Gefährdungen der Privatsphäre begegnen zu können? Wie glauben Sie den Begehrlichkeiten von kommerziellen Verwertungen, die durch Datenansammlungen dieser Art entstehen, Vorbeugen zu können?

Durch das Verbraucherinformationsgesetz wollen wir dem Verbraucher u.a. stärkere Rechte zur Anbieterinformation einräumen. Gleichzeitig wollen wir Betreiber von Rabattsystemen im Verbund mit den
Verbraucherschutzzentralen stärker im Hinblick auf die Einhaltung von Datenschutzstandards kontrollieren.

Bei allen technischen Entwickungen sollte darauf geachtet werden, dass die Speicherung persönlicher Daten nur auf Chipkarten erfolgt, und nicht in (offenen) Systemen. Grundsätzlich müssten eine Reihe neuer Gesetze beschlossen werden, um dem Datenschutz wieder zu seiner Bedeutung zu
verhelfen, die er mal hatte, und die er jetzt um so mehr bräuchte. Doch das ist wohl nur bei einem Politikwechsel möglich, den ich zur Zeit nicht erkennen kann.

Die SPD-Fraktion und eine SPD-gefuehrte Bundesregierung werden sich dafuer einsetzen, im Rahmen der 2. Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes einer Entwicklung von Datenmacht in privater Hand klare rechtliche Grenzen zu setzen. Vor allem gilt es sicherzustellen,
Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Betroffenen zu gewaehrleisten, denn oftmals wissen die Buergerinnen und Buerger gar nicht, wer welche Daten verarbeitet. Darueberhinaus ist eine deutliche Vereinfachung und Integration datenschutzrechtlicher Bestimmungen das Ziel der von uns angestrebten umfassenden Modernisierung, ohne jedoch das bestehende Schutzniveau abzusenken. Dieses Ziel wird zudem nur dann verwirklicht werden können, wenn das bestehende Datenschutzrecht um neue Datenschutzinstrumente - und hierbei vor allem technikrechtliche und ausserrechtliche (z.B. Auditierung) - ergänzt wird. Auch fuer die sogenannten Rabattsysteme gelten die Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Das bedeutet, dass beispielsweise die Rabattsysteme auch
mittels Pseudonym umgesetzt werden koennen ('weisse PaybackCard - 'information sharing'). Die SPD-Fraktion setzt sich daher dafuer ein, ein allgemeines Gesetz für einen modernen Datenschutz zu erarbeiten, das unter Vermeidung von Doppelregelungen eine klare Abgrenzung zwischen allgemeinen
und bereichsspezifischen Regelungen erlaubt. Darueberhinaus sollen die allgemeinen Datenschutzgrundsätze gleichermaßen für den öffentlichen und für den nicht öffentlichen Bereich gelten. Um die Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Betroffenen unter den sich ändernden
technischen Rahmenbedingungen sicherzustellen, setzt sich die SPD-Fraktion ausserdem dafuer ein, dass fuer den oeffentlichen Bereich grundsätzlich eine ŽOpt-in-Lösung„ vorzusehen ˆ also die vorherige Einwilligung ˆ für die Datenverarbeitung vorzusehen ist. Notwendig ist diese Modernisierung auch,
damit die Buergerinnen und Buerger wissen welche Rechte sie eigentlich haben. Darueberhinaus ist einen Informationskampagne zu den Moeglichkeiten und Grenzen der Selbstschutzinszrumente notwendig, um die Buergerinnen und Buerger in die Lage zu versetzen, sich selbst wirksam zu schuetzen.



3.6 Werden Sie die grundlegende Modernisierung des deutschen Datenschutzrechtes unterstützen? Sind Sie bereit, die Position der VerbraucherInnen durch die Einführung des opt-in-Modells bei der Werbung zu stärken?

Die zweite Stufe der Moderniserung des Bundesdatenschutzgesetzes - inklusive Arbeitnehmerdatenschutzgesetz - wollen wir unmittelbar nach der Wahl verwirklichen. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch ein starkes Opt-In Modell bei Werbezusendungen.

Ja!

Die SPD-Fraktion hat sich seit Jahren fuer eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes eingesetzt. Die SPD-gefuehrte Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verstaendigt, diese umfassende Modernisierung in einem Zwei-Stufen- Verfahren umzusetzen. Dies war auch notwendig, weil sonst die laengst ueberfaellige Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie nicht haette schnellstmoeglich verwirklicht werden koennen. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2001 ist die erste Stufe der Modernisierung abgeschlossen. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die generelle Einfuehrung eines "opt-in-Modells" gestaerkt werden sollte. Ziel der SPD-Fraktion ist es daher, bei der Neuformulierung des Datenschutzrechtes im Rahmen der zweiten Stufe für den nicht öffentlichen
Bereich grundsätzlich eine ŽOpt-in-Lösung„ vorzusehen ˆ also die vorherige Einwilligung ˆ für die Datenverarbeitung.

Bei der Modernisierung des Bundesdatenschutzrechtes sind zwei Aspekte besonders zu berücksichtigen. Einmal betrifft dies inhaltlich das Bundesdatenschutzgesetz zum anderen das Verhältnis zu den anderen Vorschriften.
Das Bundesdatenschutzrecht orientiert sich an einem Konzept, welches heute als veraltet angesehen werden muss: Ausgegangen wird von einer Datei personenbezogener Daten, die von einer verantwortlichen Stelle in einer zentralen Datenverarbeitungsanlage verarbeitet oder zu einer solchen übermittelt wird. Dieses Konzept hatte als technischen Ausgangspunkt zentrale staatliche Großrechner zwischen denen der Datenaustausch die Ausnahme war. Mittlerweile werden personenbezogene Daten in weltweiten Datennetzen von vielen Beteiligten ohne durchgreifende zentrale Kontrollmöglichkeiten verar-beitet. Dieser neuen Situation muss eine Erneuerung des Datenschutzes angepasst werden. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass heutzutage personenbezogene Daten nicht nur durch staatliche Stellen, sondern auch im privaten Bereich verarbeitet und gespeichert werden. Der Datenschutz muss
von daher auch in diesem Bereich angepasst werden.


3.7 Welche Position haben Sie zu Audit und Gütesiegeln im Datenschutz? Unterstützen Sie Bemühungen, diese Instrumente nach der Bundestagswahl beschleunigt einzuführen?

Ein freiwilliges Datenschutzaudit ist bereits Bestandteil der von uns verabschiedeten 1. Stufe der Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Gütesiegel - wie sie ja bereits vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein angeboten werden - müssen in der zweiten Stufe brücksichtigt werden.

Ja.

Ja, die SPD-Fraktion hat sich vehement fuer die Einfuehrung des Datenschutz-Audit bei der ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes eingesetzt. Das Audit - und andere Guetesiegel -
kann unseres Erachtens einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akzeptanz und zur ständig notwendigen Fortentwicklung des Datenschutzrechtes entsprechend den sich verändernden und zunehmenden Risiken leisten. Die SPD-Fraktion setzt sich dafuer ein, dass das noch ausstehende Ausfuehrungsgesetz zum Datenschutzaudit moeglichst schnell vorgelegt werden soll. Beruecksichtig werden sollen hierbei auch die Erfahrungen, die beispielsweise in Schleswig-Holstein gemacht wurden. Derzeit laeuft eine
prospektive Gesetzesfolgenabschaetzung an der Universitaet Speyer, auf deren Grundlage unmitelbar zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein Gesetz erarbeitet werden sollte.

Die Regelung zum Datenschutzaudit wurde letztes Jahr mit der Verabschiedung der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eingeführt. Die CDU/CSU- Fraktion forderte damals die Streichung des vorgesehenen Datenschutzaudits ( § 9a BDSG). Insbesondere hatte sich nach unserer Auffassung die
betriebliche Selbstkontrolle bewährt und führt ein Datenschutzaudit zu einer Dreifachkontrolle, nämlich neben der betrieblichen Selbstkontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte und der Fremdkontrolle durch die Aufsichtsbehörden nun auch noch durch ein „Datenschutzaudit“.


3.8 Sind sie bereit, die Entwicklung datenschutzgerechter Informationstechnik zu einem Schwerpunkt der staatlichen Forschungsförderung zu machen?

Unbedingt. Es werden ja bereits entsprechende Projekte wie "Ägypten" vom Bund - in diesem Fall vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - gefördert. Die entwickelte Open-Source Software ermöglicht es, mit ihrer Hilfe geschriebene E-Mails zu verschlüsseln und zu signieren. Gemäß den Lizenkriterien für Open- Source-Software wird sie für sämtliche anderen OS-Projekte einsetzbar sein.

Ja, vorallem verbraucherfreundliche, einfach handhabere starke Kryptographie muss endlich entwickelt und massenhaft verbreitet werden! Eigentlich hatte dies das Bundeswirtschaftsministerium ja auch versprochen... Leider sehen wir keine Ergebnisse.

Die SPD-geführte Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben schon in den vergangenen Jahren die Entwicklung datenschutzgerechter Informationstechnik als einen wichtigen Schwerpunkt ihrer
Forschungsfoerderung angesehen, nicht zuletzt deshalb, da Datenschutz und Datensicherheit als die zentralen Akzeptanzbedingungen fuer die weitere Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft angesehen werden muessen. Insgesamt geht es darum, in den naechsten Jahren verstaerkt
datenschutzgerechte und IT- sicherheitstechnische Entwicklungen zu unterstuetzen und zu foerdern. In dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur "umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechtes", der unmittelbar vor der Sommerpause vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, heisst es hierzu:
"Mit dem neuen Datenschutzrecht ist den Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit eine grundlegende Bedeutung einzuräumen. Die vorgenannten Grundsätze der Transparenz und der Vermeidung des Personenbezugs können nur durch die betroffenen Personen selbst durchgesetzt werden (Selbstdatenschutz). Sie müssen in die Lage versetzt werden, die Nutzung von technischen und organisatorischen Schutzinstrumenten selbst zu bestimmen. Diese Selbstschutzinstrumente gilt es zu fördern, eine Bildungsoffensive zum Umgang mit Instrumenten des Selbstdatenschutzes wäre zu erwägen. Der zu entwickelnde neue Datenschutz muss durch, nicht gegen Technik erreicht werden. Datenschutzrecht muss versuchen, die Entwicklung von Verfahren und die Gestaltung von Hard- und Software am Ziel des Datenschutzes auszurichten und die Diffusion und Nutzung datenschutzgerechter oder -freundlicher Technik zu fördern. Datenschutz sollte so weit wie möglich in Produkte, Dienste und Verfahren integriert sein."


3.9 Werden Sie dafür eintreten, dass der Schutz des Patientengeheimnisses umfassend auch in einer computerisierten Medizin wirksam gewährleistet wird? Werden Sie verlangen, dass Gesundheitsdaten außerhalb der eigentlichen Behandlung so weit wie möglich nur anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet werden?

Ja - in diesem sensiblen Bereich müssen Daten besonders geschützt sein.

Ja.

Zunaechst eine generelle Vorbemerkung: Mit der Novelllierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im vergangenen Jahr wurde ein neues und zentrales Grundprinzip fuer die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgenommen: "Datenvermeidung" und "Datensparsamkeit" (§ 3 a BDSG und
gleichlautend SGB X § 78 b fuer den gesamten Bereich der Sozialversicherung). Fuer die Aufnahme dieses Grundprinzips hat sich insbesondere die SPD-Fraktion vehement eingesetzt. Damit gilt grundsaetzlich fuer jeglichen Umgang mit personenbezogenen Daten, das dem Prinzip der Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung, beispielsweise durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung, so weit es geht, Rechnung getragen werden muss. Soweit für die Zwecke der Datenverarbeitung ein Personenbezug nicht erforderlich ist, muss dieser von Anfang an vermieden oder nachträglich durch Löschung der Daten, ihre Anonymisierung oder Pseudonymisierung beseitigt werden. Das gilt natuerlich auch fuer den Umgang mit Patientendaten, die zudem zu den besonders sensiblen Daten zaehlen, wofuer das BDSG seit der Novellierung 2001 ebenfalls besondere Vorschriften vorgibt. Die SPD-Fraktion wird sich daher dafuer einsetzen, dass Gesundheitsdaten ausserhalb der eigentlichen Behandlung so weit es moeglich ist in anonymisierter und pseudonymisierter Form verarbeitet werden. Auch eine "Qualitaetssicherung" der aerztlichen Leistungen wird weitestgehend auch in anonymisierter und pseudonymisierter Form moeglich. Die auf der Grundlage der Heilberufsgesetze der Länder standesrechtlich geregelte aerztliche Schweigepflicht, deren Verletzung durch § 203 StGB unter Strafe
gestellt ist, gehoert zu den ehernen Grundprinzipien der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen. Als besonderes Berufsgeheimnis geniesst sie sogar Vorrang vor den Regelungen des BDSG. Der Patientendatenschutz hat eine besondere Abischerung in zahlreichen Krankenhausgesetzen der Laender
erfahren. Zu pruefen wird sein, ob durch die Einfuehrung neuer Instrumente, etwa der Gesundheitskarte oder dem elektronischen Rezept, weitergehende Absicherungen notwendig sind. Die SPD-Fraktion haelt darueber hinaus die Verschlüsselung von besonders schutzwürdigen Daten, insbesondere im Bereich
des Gesundheitswesens, für notwendig. Dies beinhaltet insbesondere die Verschlüsselung von Daten, die elektronisch übertragen werden. Die SPD-Fraktion begrüßt in diesem Zusammenhang den Kabinettsbeschluss zur Sicherheit im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr vom 16. Januar
2002 als Schritt in die richtige Richtung.

Die Krypthographie, also die Verschlüsselung von sensiblen Daten insbesondere im Gesundheitswesen ist von hoher Bedeutung und sollte weiter forciert werden.


3.10 Werden Sie sich für die Schaffung eines Gesetzes zum datenschutzgerechten Umgang mit genetischen Daten einsetzen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung eines Gentests ohne Wissen und Wollen der betroffenen Person unter Strafe gestellt wird?

In möglichen Koalitionsverhandlungen werden wir uns für die Umsetzung eines Gentestgesetzes einsetzen, daß die Durchführung eines Gentests ohne Wissen und Wollen der betroffenen Person verbietet.

Genau das haben wir bereits mehrfach im Bundestag gefordert.

Ja, die SPD-Fraktion und eine SPD-gefuehrte Bundesregierung haben angekuendigt, Konsequenzen aus der Entschlüsselung des menschlichen Genoms in gesetzlichen Regelungen zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine grundlegende Strafnorm zu schaffen, um Gentests ohne gesetzliche Ermächtigung oder ohne die grundsätzlich nur für Zwecke der medizinischen Behandlung oder Forschung sowie für Abstammungsgutachten zuzulassende Einwilligung der betroffenen Person zu unterbinden. Die SPD-Fraktion setzt sich auch dafuer ein, dass in dem derzeit vom Bundesministerium für
Gesundheit vorbereiteten Entwurf eines Gentestgesetzes ein solches strafbewehrtes Verbot unbefugter DNA-Analysen vorzusehen ist. Mit der Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie - mit der Umsetzung der ersten Stufe der Modernisierung des Datenschutzrechtes und der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - hat der Gesetzgeber zudem bereits besondere Vorschriften fuer den Umgang mit besonders sensiblen Daten - (Gesundheitsdaten, die auch genetische Daten sein koennen) - vorgelegt.


3.11 Erkennen Sie den gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Schutz der Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an?

Auf jeden Fall. Deshalb werden wir in der nächsten Legislaturperiode auch im Rahmen der 2. Stufe der Modernisierung des Datenschutzrechts ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz umsetzen, um die ArbeitneherInnen vor unerlaubter Überwachung am Arbeitsplatz zu schützen.

Ja.

Ja, im Rahmen der zweiten Stufe der umfassenden Modernisierung werden auch Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz erarbeitet. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag einen Antrag zur Beratung des Tätigkeitsberichtes des Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz eingebracht, der auch die Erarbeitung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes gefordert hat. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung auffordert, unmittelbar zu Beginn der neuen Legislaturperiode Gesetzentwuerfe fuer ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und fuer ein neuens modernes Bundesdatenschutzgesetz vorzulegen. In ihrem Antrag zur "umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechtes" haben die Koalitionsfraktionen dieses Thema nochmals aufgegriffen. So hat der
Bundestag im Juli diesen Antrag beschlossen, mit dem er die Bundesregierung unter Punkt 1 auffordert: "Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die Vorhaben eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes sowie für die Umsetzung der 2. Stufe der umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechtes einschließlich der hiermit verbundenen Neubestimmungen zwischen allgemeinem und bereichsspezifischem Datenschutzrecht noch nicht umgesetzt werden konnten. Er begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens zur ŽModernisierung des Datenschutzrechtes„ durch das Bundesministerium des Innern. Nach
Auffassung des Deutschen Bundestages sind mit diesem Gutachten wichtige Eckpunkte für die umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes formuliert worden. Er fordert die Bundesregierung auf, sich bei der umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechtes auf diese Eckpunkte des
Gutachtens zu stützen. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass sie unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis Gesetzentwürfe zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sowie zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz vorlegen will und diese derzeit erarbeitet. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Bundesregierung diese Gesetzentwürfe
so rechtzeitig in das parlamentarische Verfahren einbringt, dass sie bis Mitte der 15. Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden können.

Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gehört heute zum Alltag im Berufsleben. Diese Informationsmöglichkeiten erfordern aber auch im Arbeitsbereich Schutzmaßnahmen. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers durch die technisierte Ermittlung von Verhal-tens- und Leistungsdaten ist nicht zu unterschätzen. Bisher ist kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
erlassen worden. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist daher mehr als überfällig. Obwohl bereits im 17. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz dies bemängelt wurde, hat die rot- grüne
Bundesregierung ein solches Gesetz nicht vorlegen können. Auch im 18. Tätigkeitsbericht wurde dies abermals bemängelt.


3.12 Werden Sie sich dafür einsetzen, durch neue gesetzliche und organisatorische Maßnahmen die völlige Unabhängigkeit aller Datenschutzbehörden sicherzustellen? Sind Sie bereit, den Datenschutzbehörden effektive Eingriffsbefugnisse zur Verfügung zu stellen?

Datenschutzbehörden sollten nach dem Vorbild des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein organisiert sein. Wir wollen außerdem, daß - wie dies bereits in einigen Bundesländern der Fall ist - der/die Datenschutzbeauftragte auch gleichzeitig Beauftrage/r für Informationsfreiheit wird.

Auf jeden Fall! Datenschützer zu Berichteschreibern zu degradieren, wie es in den letzten Jahren mehr und mehr geschehen ist, zeugt von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber diesem für die Entwicklung der Informationsgesellschaft ZENTRALEN Thema!

Ja, die Fraktion der SPD hat sich in dieser Legislaturperiode und wird sich auch in der naechsten Legislaturperiode fuer die Sicherstellung der Unabhaengigkeit der Datenschutzbehoerden einsetzen. Unmittelbar vor der Sommerpause haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag zur "umfassenden
Modernisierung des Datenschutzrechtes" eingebracht. Darin wird die Bundesregierung unter den Punkten 14 aufgefordert: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob durch die Einrichtung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz als oberste Bundesbehörde oder aber
die Angliederung an den Deutschen Bundestag eine Klarstellung der völligen Unabhängigkeit der Kontrollstellen nach Artikel 28 DSLR erreicht werden könnte." Ausserdem fordert der Deutsche Bundestag unter Punkt 15 auf: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei der Neufassung des
Datenschutzrechtes die Durchsetzungskompetenzen der Kontrollstellen zu verbessern und ihre Unabhängigkeit, soweit erforderlich, weiter zu verstärken. Auch die Stellung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten muss weiter gestärkt werden. Ein neues BDSG sollte auch die Funktion eines Konzerndatenschutzbeauftragten aufnehmen. Dies würde zu wünschenswerten Synergien führen und die Rolle des Datenschutzes im gesamten Konzernverbund stärken."

Schlussbermerkung: Zu allen Fragen moechte ich anmerken, dass Sie auf meiner Homepage unter www.tauss.de die vollstaendigen Antraege der Koalitionsfraktionen sowie weitergehende Informationen finden koennen.





Adressaten:

den Beauftragten für Neue Medien der SPD-Fraktion Jörg Tauss,
joerg.tauss@bundestag.de

die medienpolitische Sprecherin der Bündnis 90 / Die Grünen-Bundestagsfraktion
Grietje Bettin, grietje.bettin@bundestag.de

die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dr. Martina Krogmann,

den medienpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Dr. Martin Mayer, martin.mayer@bundestag.de

den medienpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Hans-Joachim Otto, hans-joachim.otto@bundestag.de

die medienpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion
Angela Marquardt, angela.marquardt@bundestag.de




CCC
http://www.ccc.de/
Chaos Computer Club e.V.

Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen,die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und sich mit den Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf die Gesellschaft beschäftigt.

Seit 1986 agiert der CCC als eingetragener Verein in Hamburg, seit 1984 ist er Herausgeber der (vierteljährlich erscheinenden) Zeitschrift „Datenschleuder" und Veranstalter des jährlich (zwischen Weihnachten und Neujahr) stattfindenden Chaos Communication Congress.

Mit rund 2000 Mitgliedern und Erfahrungs-Austauschkreisen in 10 Städten versucht der CCC dem selbst gesetzten Anspruch einer dezentralen und ganzheitlichen Vorgehensweise gerecht zu werden.


mikro
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Der Verein zur Pflege von Medienkulturen e.V. Berlin wurde 1998 gegründet, um die Bildung und die Vermittlung einer demokratischen Medienkultur zu fördern. mikro verfolgt dieses Ziel durch öffentliche Podiumsgespräche, Projektpräsentationen, Konferenzen (Wizards of OS 1 und 2), Arbeitstreffen (net.radio days '98) und begleitenden Publikationen.
Anfang 2000 initiierte mikro Rohrpost, eine deutschsprachige Mailingliste für Medienkunst und - kultur (http://mikro.org/rohrpost), sowie das bootlab (http://bootlab.org), einen kooperativen Arbeitsraum und Medienlabor. Seit April 2002 trägt mikro die Initiative "Rettet die Privatkopie!" (http://privatkopie.net).


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