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Berlin, den 10. September 2002
An die Internet-Beauftragten bzw. Medienpolitischen Sprecher der Parteien
im deutschen Bundestag,
Sehr geehrte Damen und Herren,
CCC und mikro, der Träger der Initiative privatkopie.net, stehen
für eine aktive und kritische Auseinandersetzung mit der entstehenden
digitalen Wissensumwelt. Weitere Informationen zu den beiden Organisationen
finden Sie am Ende der Mail.
Um eine Orientierungshilfe für die bevorstehenden Bundestagswahlen
geben zu können, bitten wir Sie, uns die Position Ihrer Partei zu
den folgenden Fragen mitzuteilen. Ihre Antworten werden auf den Websites
www.ccc.de und privatkopie.net veröffentlicht.
Sollten Ihre Partei zu einzelnen Punkten noch keine einheitliche Position
formuliert haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns das Spektrum
der Positionen benennen würden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Müller-Maguhn
Sprecher des Chaos Computer Club e.V.
Postfach 64 02 34
10048 Berlin
andy@ccc.de
Volker Grassmuck
i.A. mikro e.V. / Initiative Privatkopie.net
Schönleinstr. 4
10967 Berlin
vgrass@rz.hu-berlin.de
1. Komplex
Interessensausgleich im Urheber- und Patentrecht:
1.1 Der vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
bestätigt das Recht auf Privatkopie auch für digitale Medien
(§ 53 UrhGE). Mit Hilfe "technischer Maßnahmen" zur
Nutzungskontrolle, die der Entwurf unter einen Sonderschutz stellt (§
95a UrhGE), können die Rechteverwerter das Kopieren zum privaten
Gebrauch jedoch praktisch unmöglich machen. Wie möchte Ihre
Partei diesen Widerspruch auflösen?
Wir dürfen
den Internetnutzerinnen und -nutzern nicht vorschreiben, zu welchen technischen
Lösungen sie zu greifen haben - es werden im Netz von selbst neue
Verkaufs- und Vertriebsmodelle entstehen, ohne daß wir diese vorgeben
oder bereits kennen.
In diesen Mikroökonomien wird Platz für verschiedenste Abrechnungsmodelle
und Formen von Wissenstransfer sein - die wir nicht durch vorgeschriebene
technische Mittel bändigen und
kontrollieren dürfen.
Da die technische Entwicklung zum heutigen Zeitpunkt unübersehbar
ist, muß Politik die Rahmenbedingungen so gestalten, daß das
Urheberrecht jederzeit flexibel angepaßt oder überarbeitet
werden kann.
Im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "Zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" bemängeln wir
vor allem eine unklare Regelung des "Rechts auf Privatkopie",
das wir unbedingt einfordern. Hier muß im § 95 nachgebessert
und klargestellt werden .
Der von Ihnen beschriebene
Widerspruch ist nur ein scheinbarer: Er folgt aus der einfachen Regel/Ausnahme-Konstruktion
des § 95a UrhG-E. Da die Richtlinie von uns einen Mindestschutz technischer
Systeme fordert, wir aber anders als die schwarz-gelbe Opposition nachdrücklich
die gesellschaftliche Bedeutung des Rechts auf Privatkopie unterstreichen,
erscheint der gefundene
Kompromiss belastbar. Das Recht auf Privatkopie bleibt bestehen, und dort,
wo technische Maßnahmen illegales kopieren erschweren sollen, ist
deren Umgehung zum Zwecke der Wahrnehmung des Rechtes auf Privatkopie
nicht strafbar. Sicherlich wäre es eleganter gewesen, in §95b
UrhG-E (Druchsetzung
von Rechten) auch die Schranke der Privatkopie aufzunehmen, aber dies
wäre nicht nur unpraktikabel, sondern erscheint auch für den
effektiven Erhalt der Privatkopie nicht notwendig. Im Zusammenhang mit
der Privatkopie sollte aber auch ein zweiter Aspekt thematisiert werden,
den gerade technisch
interessierte oft ausklammern: 'bezahlt' wird dieses Recht nämlich
sozusagen mit den Pauschalabgaben auf Endgeräte. Wer die Privatkopie
will muss also zumindest vorübergehend eine moderate Pauschalabgabe
auch auf IT-Geräte hinnehmen.
Diese Regelung, die
im Zusammenhang mit der Urheberrechts-Pauschalabgabe gesehen werden muss,
führt dazu, dass die Nutzer Pau-schalabgaben auf Geräte zahlen,
gleichzeitig aber nicht berechtigt sind, Pri-vatkopien zu erstellen.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen müssen auch im Internet
vergütet werden: Individuelle Abrechnungssysteme haben Vorrang vor
Pauschalabgaben auf IT-Geräte. Um die zeitnahe und praktisch relevante
Einführung von entsprechenden Systemen zu befördern, sollten
z.B. Pauschalabgaben auf Brenner zeitlich begrenzt werden.
1.2 "Technische Maßnahmen" werden heute bereits
für ganz andere als urheberrechtliche Zwecke eingesetzt, z.B. um
Konsortiumsstandards gegen Gerätehersteller durchzusetzen, um Plattformen
wie GNU/Linux auszuschließen oder um zu verhindern, dass Informationsnutzer
über die Werbung auf einer DVD hinwegspulen. Wie möchte Ihre
Partei verhindern, dass das geplante Sondersschutzrecht für "technische
Maßnahmen" (§ 95a UrhGE) für Zwecke mißbraucht
wird, die das Urheberrechtsgesetz gar nicht schützt?
Wir müssen
erreichen, daß die Hersteller - z.B. durch das vom Bundesrat blockierte
Verbraucherinformationsgesetz - verpflichtet werden, Ihre technischen
Schutzmaßnahmen offenzulegen. Der Verbraucher muß in die Lage
versetzt werden, bei "Irreführung" das Produkt umzutauschen.
Außerdem spielt natürlich auch die "Marktmacht" des
Verbrauchers eine Rolle: Linux wird sich hoffentlich so weit verbreiten,
daß sämtliche relevanten Anwendungen automatisch für dieses
Betriebssystem entwickelt werden.
Hier gilt es zu unterscheiden,
ob noch ein Bezug zum urheberrechtlich geschützten Gegenstand besteht,
etwa vergleichbar den technischen Regionalcode-Lösungen im DVD-Vertrieb,
oder ob die technischen Schutzmaßnahmen letztlich urheberrechtsfremde
Ansprüche druchsetzen sollen.
Natürlich war das urheberrecht immer schon eine Waffe im Kampf um
Standards und Marktanteile, dies wird sich auch nicht ändern lassen.
Aber es sollte beachtet werden, dass die Zugänglichmachung und auch
die eigenltiche Auf-/Vorführung oder Nutzung urheberrechtlich durchaus
relevant ist. Diese
mittels entsprechender Schutzmaßnahmen einschränken zu können
ist daher vom Urheberrecht gedeckt und läßt sich nur im Rahmen
der Schranken (insbesondere Forschung und Bildung) aufheben. Sollte die
Praxis jedoch tatsächlich einen eklatanten Mißbrauch des §
95a UrhG-E zeigen, wären sicherlich Korrekturen unausweichlich.
Einschlägig ist § 95a UrhGE nur insoweit, als die entsprechenden
Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke oder
anderer nach dem UrHGE geschützter Schutzgegenstände eingesetzt
werden müssen. Nur dann greifen auch die strafrechtlichen Sanktionen.
Das von Ihnen angesprochene Problem ist eher ein wettbewerbsrechtliches
bzw., kartellrechtliches.
Hier müssen im Interesse der Innovation und insbesondere der kleinen
und mittleren Unternehmen Oligopole vermieden werden.
1.3 Bibliotheken haben den gesellschaftlichen Auftrag, veröffentlichte
Werke zu sammeln, zu erschließen und dauerhaft zu archivieren, um
sie der Allgemeinheit ungehindert zugänglich zu machen. Dieser Auftrag,
der natürlich auch im digitalen Zeitalter gilt, wird durch den Vorrang
des Schutzes "technischer Maßnahmen" und des Lizenzvertrages
sowie durch die fehlende Durchsetzbarkeit der Bibliotheksschranken (§§
52b, 53 UrhGE) im Regierungsentwurf gefährdet. Wie möchte Ihre
Partei die Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der
Bibliotheken im digitalen Zeitalter sichern und damit eine Spaltung in
Informationsreiche und Informationsarme verhindern?
Wir sind dafür,
die Bibliotheksschranke eindeutiger zu fassen, als dies bis jetzt im vorliegenden
Entwurf geregelt ist. Die Bibliotheken müssen auch zukünftig
in der Lage sein, mit dem technischen Fortschritt mitzuhalten und entsprechende
Angebote bereithalten zu können.
Die SPD-Bundestagsfraktion
anerkennt die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Bibliotheken - gerade
auch mit Blick auf die "Kontinuitaet des Wissens" und die "Fluechtigkeit
digitaler Informationen". Doch ist die Debatte um die Zukunft der
Bibliotheken oder die Chancen einer echten digitalen Bibliothek im Sinne
"digital memory of everything" keineswegs so weit gediehen,
wie es die Fragestellungen der "digitalen Welt" eigentlich notwendig
machen. Es werden gerade im Bereich der digitalen Bibliotheken
weiterhin verschiedene Modelle diskutiert. Die photomechanische Vervielfältigung
für Unterricht und Forschung ist zwar klar geregelt, doch steht die
digitale Archivierung und auch die digitale Zurverfügungstellung
aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen noch mitten in der Diskussion.
So
eindeutig sich diese Frage für wissenschaftliche Fachinformationen
positiv beantworten lässt, so schwierig ist dies in Bezug auf kommerziell
orientierte Produkte bzw. Assets wie Musik oder Literatur. Hier erschient
eine Zeitspanne zwischen digitaler Vermarktung und öffentlicher Archivierung
und Zurverfügungstellung ein mögliches Modell zu sein, so eine
Art "digitaler Karenzzeit". Aber wie gesagt, dies ist nicht
nur ein Problem des aktuellen UrhG, sondern insgesamt Teil des digitalen
Dilemmas, ein
angemessenes Urhebrrecht nach Napster und nach dem Internet Protokoll
zu finden. Der vorliegende Entwurf adressiert diese Frage jedenfalls daher
nicht, weil die Debatte noch keine belastbaren Ergebnisse hervorgebracht
hat. Die SPD wird sich auch weiterhin den draengenden Fragen der
Archivierbarkeit und Zurverfuegungstellung in der digitaen Welt stellen.
Dieses Beispiel zeigt
die Dringlichkeit, praxistaugliche Abrechnungssysteme einzuführen.
1.4 Die USA sind Deutschland bei der Umsetzung der WIPO- Urheberrechtsverträge
von 1996 mit dem DMCA um vier Jahre voraus. Die Erfahrungen haben gezeigt,
dass der DMCA legitime Aktivitäten von Wissenschaftlern, Entwicklern,
der Presse und der Öffentlichkeit einschneidend behindern. Die technische
Forschung wird gebremst. Ausländische Wissenschaftler in diesem Bereich
meiden die USA oder veröffentlichen ihre Ergebnisse nicht mehr, aus
Furcht, bei der Einreise verhaftet zu werden. Wissenschaftliche Konferenzen
wurden ins Ausland verlegt. Ein für Innovationen erforderliches Reverse
Engineering ist unterbunden. (Vgl. White Paper der EFF, http://www.eff.org/IP/DMCA/20020509_dmca_consequences_pr.html).
Strebt Ihre Partei ähnliche Konsequenzen für den Informations-
und Innovationsstandort Deutschland an? Falls nicht, wie sollen die negativen
Auswirkungen eines dem DMCA ähnlichen Gesetzes verhindert werden?
Jeder Fall von Behinderung
legitimer Forschung durch Urheberrechtschutzgesetzgebungen muß öffentlich
gemacht werden. Eine entsprechende Forschungsschranke muss elementarer
Bestandteil aller
entsprechender Gesetzgebungen sein.
Diese Konsequenzen
"strebt" sicherlich keine Partei in Deutschland an, aber das
reverse engineering oder das Dekompilationsverbot ist ebenfalls keine
Frage des aktuellen UrhG- Entwurfs, sondern ein grundlegendes Problem
des Urheberrechts unter digitalen Bedingungen. Wir sind überzeugt,
dass die Unterrichts-, Wissenschaft- und Forschungsschranke sowie das
allgemeine Zitatrecht (Presse) ein ausreichende Vorsorge gegen ueberzogene
urheberrechtliche Ansprüche darstellt. Ein DMCA.de wird es mit uns
nicht geben.
Die CDU/CSU hat kein
Interesse an der Einführung eines Gesetzes, das ausländischen
Wissenschaftlern generell Furcht vor Verhaftung bei der Einreise einflößt.
Im übrigen: Suggestivfrage.
1.5 Das Internet bietet die Chance, öffentlich finanzierte
Informationen allen Bürgern zum Abruf bereitzustellen. Welche Maßnahmen
sieht Ihre Partei vor, um z.B. systematisch Inhalte des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks im Netz zugänglich zu machen?
Die öffentlich-rechtlichen
Anstalten müssen verpflichtet werden, ihren Bestand zu digitalisieren
und nach neuestem technischem Standard weitestgehend ins Netz zu stellen,
wenn sie die Rechte besitzen, dies gilt auch für Filmbeiträge.
Bei älteren Produktionen ist allerdings zu beachten, daß die
Rechte teilweise wieder an die Produzenten zurückgefallen sind.
Die SPD-Fraktion und
die Fraktion Bündnis 90 / Die Gruenen haben einen sehr ausfuehrlichen
Antrag zur umfassenden "Reform der Medien- und Kommunikationsordnung"
vorgelegt. Anders als die anderen im Bundestag vertretenen Parteien, die
zum Teil den oeffentlich- rechtlichen Rundfunk ja
insgesamt in Frage stellen, setzen sich die Koalitionsfraktionen seit
langem nicht nur fuer eine Bestandsgarantie fuer den oeffentlich-rechtlichen
Rundfunk ein, sondern fordern die konsequente Weiterentwicklung des oeffentlich-rechtlichen
Informationsangebotes. Sollte sich die Mediennutzung
in Zukunft weiter auf das Internet verlagern, muss deswegen vielmehr über
die Erweiterung der bislang auf programmbegleitende Informationen beschränkten
Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nachgedacht
werden, ihr Angebot auch auf diesem Wege zu verbreiten. Hier ist hinsichtlich
einer notwendigen informationellen Grundversorgung neben einer Bestandsgarantie
für öffentlich- rechtliche Angebote auch deren Entwicklungsmöglichkeiten
in neue Formen und Formate zu berücksichtigen.
Notwendig ist auch und gerade ein qualitativ hochwertiges öffentlich-rechtliches
Informationsangebot in den Neuen Medien, um die Freiheit und Vielfalt
der Meinungen zu gewährleisten.
Die FDP wendet sich
strikt gegen eine Ausdehnung der Öffentlich-Rechtlichen im Internet.
Alles was über programmbegleitende Informationen hinausgeht, hat
nichts im Internet verloren und ist im höchsten Maße wettbewerbsverzerrend.
Private Online- Anbieter haben es bei der derzeitigen wirtschaftlichen
Lage schon schwer genug, im Internet profitabel zu operieren. Online-Lotterien,
Partnerschaftsvermittlungen oder Kleinanzeigen im Internet sind nicht
Aufgabe von ARD und ZDF. Hier sollen sich ausschließlich privatwirtschaftlich
organisierte Unternehmen im Netz
tummeln.
Die Erschließung
der Archive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre sicher
ein wünschenswerter Quantensprung. Zu bedenken ist dabei aber, dass
nicht alle Inhalte kostenlos angeboten werden können: Neben den Kosten
für die Errichtung eines solchen Archivs fallen noch die Entgelte
für die Rechteinhaber an: Für jeden Tagesschau-download müssen
ja seitens der Anstalt aller
Voraussicht nach Entgelte an die Inhaber, deren Rechte genutzt werden,
entrichtet werden, so z.B. bei zugekauften Bildberichterstattungen.
Fraglich ist auch die Finanzierung eines solchen Angebots zur öffentlich-rechtlichen
Grundversorgung, die durch die Rundfunkgebühren bestritten werden
kann, zählt dies mit Sicherheit nicht.
1.6 Welche Haltung haben Sie zu der derzeit verhandelten Ausweitung
des Patentschutzes auf Software und Software-Komponenten?
Software läßt
sich unserer Meinung nach weder mal so eben in das Urheberrecht, noch
in die gängigen Patentübereinkommen integrieren. Jedoch ist
bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von Software durch
die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt
worden.
Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung der Rechtslage,
um eine Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern. Allerdings ist
durch den Richtlinienvorschlag der EU- Kommission bereits klar, dass die
Patentierbarkeit von Software unter bestimmten Bedingungen endgültig
erlaubt und geregelt werden soll. Hier gilt es zu intervenieren und die
Patentierbarkeit von Software so weit wie möglich zu beschränken.
Insbesondere Entwickler von Open Source Software, kleine und mittlere
Unternehmen und freie Entwickler von Software sehen sich durch die Ausweitung
der Patentierbarkeit von Software gefährdet. Open Source hat eine
wichtige Funktion bei der Herstellung von mehr Wettbewerb auf dem Softwaremarkt.
Es gewährleistet durch die Offenheit des Quellcodes die Möglichkeit,
Interoperabilität und Wettbewerb gleichzeitig zu gewährleisten.
Daher darf Open Source durch Software-Patente nicht behindert werden.
Die Patentierbarkeit von Software nutzt vor allem den Großunternehmen:
Sie verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die
Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende
Patentierbakeit von Software führt dazu, dass der Wettbewerb um Innovationen
hinter juristische
Auseinandersetzungen zurücktritt.
Eine Studie des Massatschusetts Institute of Technologie hat die volkswirtschaftlich
negativen Effekte der Patentierbarkeit von Software nachgewiesen. Ein
großer Teil der Energie der Entwicklungsarbeit müßte
dann auf die Recherche bestehender Patente verwandt werden.
Die Rechte der Entwickler von Software gewahrt werden. Unternehmen und
Programmierer müssen angemessene Erträge für ihre Arbeit
realisieren können. Softwarepatente sind nicht der geeignete Schutz.
Sie behindern Innovation und Wettbewerb. Softwareentwickler betonen z.T.
den völlig eigenen Charakter von Software, andere sehen sich ausreichend
durch das Urheberrecht geschützt.
Leider haben sich
hinsichltich der Softwarepatente CDU und FDP mit oder ohne Hunzinger zum
Microsoft-Lobbyisten entwickelt. Wir sind überzeugt, dass Softwarepatente
ökonomisch überwiegend wenig sinnvoll sind und unumgehbar enorme
Rechtsunsicherheiten schaffen. Daher muss man sich genau überlegen,
in welchen Bereichen und in welcher Form Patente im IT-Bereich Sinn machen.
Wohl sicher ist , dass bestimmte softwarebestimmte Innovationen (wie z.B.
die ABS-Steuerung) patentierbar sein sollen. Dennoch reicht für klassische
kommerzielle Software das Urheberrecht völlig aus, aber in keinem
Fall wollen wir zulassen, dass Softwarepatente Open-Source-Entwicklungskonzepte
gefährden oder sich auf sogenannteLogikpatente erstrecken. Dies wird
für uns die Meßlatte in der kommenden Debatte sein.
Klar ist, daß
- anders als zum Beispiel in den USA - bloße Geschäftsmodelle
in Europa nicht patentierbar werden sollen. Aber grundsätzlich müssen
Erfindungen auch im Softwarebereich unter
gewissen Voraussetzungen patentierbar bleiben. Es muß daher ein
praktikabler Kompromiß gefunden werden, der geistiges Eigentum und
Investitionen schützt, ohne den technischen Fortschritt zu blockieren.
Der neue EU-Richtlinienentwurf zu den Softwarepatenten ist hierfür
eine Diskussionsgrundlage.
Die CDU/CSU ist gegen
eine Ausweitung des Patentschutzes auf Software.
Der Richtlinienentwurf der Europäischen Union zum Patentschutz für
softwarebezogene Erfindungen muss so gestaltet werden, dass
Innovationen und Forschung gefördert werden,
eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nichtpatentierbaren
Programmen sichergestellt wird,
freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer
Arbeit nicht gefährdet werden,
die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und der
europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA
ent-stehen.
2. Komplex Informationsfreiheit
2.1 Wie steht Ihre Partei zu den Plänen der Bezirksregierung
NRW, Internet- Inhalte mit Hilfe von Filtern für deutsche Nutzer
unzugänglich zu machen? Stimmen Sie der Rechtsauffassung der Bezirksregierung
NRW zu, dass die Einschränkungen des Meinungsäußerungsrechtes
wie das Verbot von Naziemblemen auch ein Empfangsverbot für derartige
Inhalte begründen?
Wir setzen uns -
z.B. in dem gemeinsamen Fraktionsantrag "Digitale Spaltung in der
Gesellschaft überwinden", der diese Legislaturperiode verabschiedet
wurde, ausschließlich für teilnehmerautonome
Filtersysteme ein - dies bedeutet z.B., daß Eltern selbständig
Interneteinstellungen am heimischen PC ändern können, um jugendgefährdende
Inhalte für ihre Kinder zu sperren.
Aktionistische Maßnahmen und Alleingänge, wie die der Bezirksregierung
in Düsseldorf zum Sperren illegaler Inhalte im Internet, lehnen wir
ab. Das Entfernen illegaler Inhalte aus dem Netz kann efektiv nur in
internationalen Kooperationen funktionieren und nicht durch einzelne,
zudem rechtlich fragwürdige Sperrverfügungen, von denen z.B.
auch Universitäten als Forschungseinrichtungen betroffen sind.
Die PDS lehnt Filter,
die nicht anwenderautonom sind, grundsätzlich ab und hat sogar mit
einem Bundestagsantrag ein Verbot von Online gestützten Filtern und
von Filtern an öffentlichen Internetzugängen gefordert. Wir
haben als erste und bisher einzige Partei dieses heiße Eisen angepackt,
leider haben alle anderen Parteien unsere Initiative abgelehnt. Alles
weitere dazu auf meiner Homepage: www.angela-marquardt.de
Für uns können
die Lösungen gesellschaftlicher Probleme nicht alleine in der Technik
liegen. Wir haben in mehreren Anträgen klar gemacht, dass eine zentrale,
automatisierte nicht teilnehmerautonome Filterung mit uns nicht zu machen
ist (Anträge 14/8649, 14/5246, 14/6374). Dabei spielt es keine Rolle,
ob semantisch oder technisch gefiltert wird. Daher halten wir die Sperrungsverfügungen
der Bezirksregierung Düsseldorf in NRW für einen Irrweg, weil
sie rechtswidrig und zudem noch technisch völlig ineffektiv sind.
Anders als bei der CDU/CSU kommt für uns allein der teilnehmerautonome
Einsatz von Filterprogrammen am Client-PC, etwa durch Eltern oder Lehrer
o.a., in Frage. Dies haben wir im neuen Jugendschutzgesetz daher auch
explizit reingeschrieben. Teilnehmerautonome Programme müssen aber
auch stärker gefördert werden, damit Kindern und Jugendlichen
ein sicherer Zugang zum Internet erleichtert wird.
Besonders nach den
Ereignissen in Erfurt fordern nahezu alle, den Jugendschutz im Internet
zu verstärken. Dies sollte allerdings vorrangig durch nutzerautonome
Filtersysteme geschehen und keinesfalls durch Zensur. Die Verantwortung
der Eltern und Lehrer ist dabei in besonderem Maße gefordert. Jedenfalls
lehnt die FDP den vorliegenden Entwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
ab, da dieser blind Regeln des Fernsehens auf das Internet überträgt
und mehr das Ziel einer Ausdehnung der Kompetenzen der Länder und
der Landesmedienanstalten verfolgt als eine Verbesserung des Jugendschutzes.
Die Rechtsauffassung
der Bezirksregierung Düsseldorf und ihres SPD-Präsidenten kann
nur emotional und nicht juristisch nachvollzogen werden. Es gibt keine
Rechtsgrundlage für seine Argumentation der Rundfunkstaatsvertrag
gilt eben nur wie der Name sagt für den Rundfunk.
Kurz und knapp gilt: Zugangsprovider haften grundsätzlich nicht für
die über ihre Anlagen transportierten Inhalte. Demgegenüber
sind Contentprovider im Rahmen zumutbarer Sorgfaltspflichten für
die von ihnen angebotenen Inhalte verantwortlich.
Ansonsten müßte Herr Büssow auch die Sendungen der Deutschen
Post AG filtern die ist ja auch irgendwie ein Zugangsprovider.
2.2 Welche Haltung haben Sie zu der derzeit verhandelten Ausweitung
des Patentschutzes auf Software?
(siehe oben)
Wir lehnen Softwarepatente
ab und unterstützen alle Entwicklungen Richtung Opensource.
(siehe oben)
Die CDU/CSU ist gegen
eine Ausweitung des Patentschutzes auf Software. Der Richtlinienentwurf
der Europäischen Union zum Patentschutz für softwarebezogene
Erfindungen muss so gestaltet werden, dass
Innovationen und Forschung gefördert werden,
eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nichtpatentierbaren
Programmen sichergestellt wird,
freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer
Arbeit nicht gefährdet werden,
die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und der
europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA
entstehen.
FFII-Materialien zur Haltung zu Software-Patentierung der
SPD,
CDU/CSU,
Grünen/Bündnis
90, FDP
und PDS
2.3 Werden Sie sich für ein Verbraucherinformationsgesetz
einsetzen, das alle Produkte und Dienstleistungen erfasst und einen Informationsanspruch
gegenüber Unternehmen enthält?
Ein entsprechendes
Gesetz ist ja von uns auf den Weg gebracht worden und zunächst vom
Bundesrat gestoppt worden. Dieses Gesetz muß aber, wenn es verabschiedet
wurde, um verstärkte Informationspflichten der Hersteller weiterentwickelt
werden.
Ja, unbedingt. Ein
solches Gesetz hätte schon in der letzten Legislautperiode angegangen
werden müssen.
Das bereits weit gediehene
aber am Widerstand der CDU/FDP- Mehrheit im Bundesrat gescheiterte Verbraucherinformationsgesetz
stellt einen wichtigen Baustein einer umfassenden Informationsfreiheitspolitik
dar, wie die rot-grüne Koalition sie verfolgt hat und weiter verfolgen
wird. Über die Form der Durchsetzung der Informationsansprüche
wird dabei sicherlich noch zu diskutieren sein, um diese auch praxistauglich
zu gestalten.
Das Ziel, die Verbraucher in ihren Rechten und in ihren Positionen zu
stärken, ist zu begrüßen und zu unterstützen. Die
Bündelung der Informationsrechte in einem Verbraucherinformationsgesetz
ist hierzu der richtige Weg. Sie trägt dem Erfordernis erhöhter
Transparenz und gezielter Informationsmöglichkeit
und damit der Stärkung der Eigenverantwortung der Verbraucher Rechnung.
Wir halten es zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für heimische
Unternehmen grundsätzlich für erforderlich, ein Vorhaben, das
derart weitgehende Regelungen von Informationsrechten für Verbraucher
trifft, nicht allein in Deutschland, sondern auf europäischer Ebene
durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für einen Anspruch des Verbrauchers
auf Information gegenüber Unternehmen. Die Schaffung eines Anspruchs
auf Informationen gegenüber Unternehmen darf keinesfalls dazu führen,
dass ausländische Unternehmen Wettbewerbsvorteile im gemeinsamen
Binnenmarkt erlangen oder durch einen gespaltenen Rechtszustand ohne sachlichen
Grund privilegiert werden. Durch isoliertes nationales Vorgehen drohende
Wettbewerbsnachteile sind zu vermeiden. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches
des Verbraucherinformationsgesetzes auf Produkte und Dienstleistungen
ist - auch im Hinblick auf die umzu-setzende Richtlinie 2001/95/EG des
EP und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit
- grundsätzlich zu überlegen
3. Komplex Informationelle Selbstbestimmung / Datenschutz:
[Anmerkung: Da die von den Datenschutzbeauftragten etlicher Bundesländer
erarbeiteten Fragen an die Parteien, veröffentlicht unter http://www.datenschutz-zentrum.de/material/themen/presse/wahlfrag
bislang nicht beantwortet wurden, haben wir uns erlaubt diese partiell
in unseren Fragenliste mit aufzunehmen.]
3.1 Wie steht Ihre Partei zu den Plänen der Vorratsspeicherung
von Verbindungsdaten? Treten Sie dafür ein, dass Internet-Provider
nicht dazu verpflichtet werden dürfen, präventiv alle Verbindungsdaten
ohne konkreten Anlass für mögliche zukünftige Strafverfahren
oder geheimdienstliche Observationen zu speichern?
Diesen Gesetzentwurf
des Bundesrates haben wir ja in einer Presseerklärung unserer medienpolitischen
Sprecherin bereits eindeutig verurteilt. Für uns ist ein solcher
Beschluss die Aufgabe
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die wir nicht mit tragen
werden. Dieses Gesetz wird von einer rot-grünen Bundesregierung im
Bundestag abgelehnt werden.
Wir lehnen die Vorratsspeicherung
von Verbindungsdaten ab und wenden uns grundsätzlich gegen alle Bestrebungen,
das Internet mehr und mehr zu überwachen und zu durchleuchten. Datenschutz
hat für uns oberste Priorität.
Wir sind gegen die
Vorratsspeicherung und halten sie zudem für verfassungswidrig. Ich
habe an anderer Stelle den bayerischen Vorstoss im Bundesrat bereits als
'Stoibers Stasi - Gesetz' bezeichnet und halte ihn für einen Generalangriff
auf die Prinzipien des Datenschutzes, für den es im Bundestag keine
Mehrheit gibt. Allerdings ist die Union hier sehr widersprüchlich
und CDU wie CSU müssen noch vor der Wahl klären, was gilt: die
Ablehnung der Vorratsspeicherung im Internetpapier der CDU-Vorstands oder
Stoibers Kurs in eine bürgerrechtsfreie Informationsgesellschaft.
Ich jedenfalls würde gegen eine Vorratsspeicherung sofort eine Verfassungsklage
anstrengen. Verweisen moechte ich in diesem Zusammenhang auch auf die
Diskussion in dem gleichnamigen Forum im e-Demokratie-Projekt des Deutschen
Bundestages, welches Sie unter der Adresse www.elektronische-demokratie.de
finden.
Datenschutz hat im
Internet hohe Bedeutung, um das Vertrauen der breiten Bevölkerung
in das neue Medium zu erhalten. Eine Vorratsspeicherung, Protokollierungs-,
oder Aufbewahrungspflicht der digitalen Spuren, die jeder Internetnutzer
hinterläßt, lehnt die FDP für Internetprovider strikt
ab.
Ebenso lehnt die FDP eine Überwachung des Email- Verkehres ab. Der
kluge Terrorist oder Kriminelle wird sich durch entsprechende Verschlüsselungen
der Überwachung durch den Staat weitestgehend im online- Bereich
entziehen können. Die Folge ist: Dem gesetzestreuen Bürger wird
zu Unrecht vom Staat
hinterhergeschnüffelt. Der jetzige Gesetzgebungsstand ist ausreichend,
um dem Sicherheitsbedürfnis des Staates hinlänglich Rechnung
zu tragen. Auch der 11. September sollte die Staaten weltweit nicht in
blinden Aktionismus bei der Kontrolle des Internet treiben.
Die Diskussion innerhalb
der Union zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen.
3.2 Werden Sie sich für eine offene Diskussion über
den sachgerechten Ausgleich zwischen individuellen Freiheitsrechten und
kollektiver Sicherheit engagieren? Werden Sie sich dabei für eine
systematische und umfassende Evaluierung aller Eingriffsbefugnisse der
Sicherheitsbehörden durch unabhängige Stellen einsetzen?
Wir werden die Umsetzung
der neuen Regelungen kritisch unter die Lupe nehmen. Wenn die neuen Regelungen
lediglich Rechte abbauen ohne mehr Sicherheit zu erreichen, müssen
sie verschwinden. Auf unsere Forderung hin wurden die neuen Befugnisse
der Geheimdienste und die Regelungen zum
Bundeskriminalamt und zu Sicherheitsüberprüfungen befristet.
Sie treten nach fünf Jahren außer Kraft. So ist sichergestellt,
dass sie überprüft werden und nicht unkontrolliert Datenberge
angehäuft werden. So haben wir es auch bei der Kronzeugenregelung
gemacht. Sie hatte sich nicht bewährt, ist 1999 ausgelaufen und nicht
wieder aufgelegt worden.
Sicherheit bedeutet
auch Datensicherheit. Ohne die Sicherheit, dass die eigene Kommunikation
im Internet vertraulich ist, wird es weder für den elektronischen
Handel, noch für die Instrumente einer elektronischen Demokratie
(z.B. Onlinewahlen) eine Zukunft geben.
Die SPD-Fraktion hat
sich auch in der Vergangenheit um den Ausgleich zwischen individuellen
Freiheitsrechten auf der einen Seite und den Notwendigkeiten der inneren
Sicherheit auf der anderen Seite bemueht. So hat die SPD-gefuehrte Bundesregierung
unmittelbar nach ihrem Amtsantritt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das
die Notwendigkeit und Effizienz der Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehoerden
(TK-Ueberwachung nach 100 a StPO) ueberpruefen soll - die unter der CDU-gefuehrten
Bundesregierung ja immer weiter ausgeweitet worden waren. Die Ergebnisse
des Gutachtens werden von der SPD-gefuehrten Bundesregierung sehr aufmerksam
dahingehend geprueft werden, ob diese Eingriffsbefugnisse sich in der
Praxis bewaehr haben und wo gesetzgeberischer Handlungs- oder Korrekturbedarf
besteht. Auch bei der Beratung der Sicherheitspakete nach dem 11. September
2001 haben sich die SPD-gefuehrte Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
intensiv um diesen notwendigen Ausgleich bemueht. So wurde beispielsweise
auf Initiative der Koalitionsfraktionen eine Regelung aufgenommen, die
- erstmals - die erweiterten Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehoerden
befristet und vor Ablauf einer Evaluierung unterzieht. Insgeamt betrachtet
sehe ich die systematische und umfassende Evaluierung der Eingriffsbefugnisse
als einen wichtigen Beitrag dazu, diese auf das unbedingt Notwendige zu
begrenzen und gleichzeitig deren Erfolg bei der Strafverfolgung sicherzustellen.
Effektive Verschlüsselung
sollte aus liberaler Sicht ermöglicht werden. Sie dient der Akzeptanz
des Netzes bei Millionen Nutzern. Auch der 11. September ändert nichts
an liberalen Grundüberzeugungen. Darüber hinaus gilt: Der gerissene
Kriminelle oder Terrorist wird ohnehin an vielen Sicherheitsorganen vorbei
kommunizieren. Die Zielgruppe wird daher nicht erfaßt, sondern die
Intimsphäre des unbescholtenen Users wird durch Verschlüsselungsverbote
in Frage gestellt.
Mit den Liberalen ist die totale Kontrolle des
Internet nicht machbar. Man kann nicht jeden der 30 Millionen deutschen
Internetsurfer unter einen Generalverdacht stellen. Bisher gingen nur
arabische Länder oder gar China in entsprechender Weise und mit entsprechendem
Misstrauen gegen ihre Bürger vor. Der von der CDU/CSU forcierte Beschluss
des Bundesrates am letzten Freitag lässt jedoch befürchten,
dass sich Deutschland bei den Staaten einreihen will, die ihren Bürgern
so sehr misstrauen, dass sie jeden Schritt
im Internet kontrollieren wollen. Der Beschluss der Länderkammer,
der den Behörden einen grundsätzlich umfassenden Zugriff auf
sämtliche Nutzerdaten ermöglichen soll und nicht nur die Gerätenummer
des Computers und die Dauer der Internetverbindung, macht zudem die Provider,
also private Unternehmen,
zu Hilfsbeamten der Behörden. Damit wird der Versuch unternommen,
jegliche Anonymität im Internet zu unterbinden. Dies ist nicht nur
ein Angriff auf die Meinungsfreiheit sondern eine Verletzung des Grundrechts
auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist zudem ein Angriff auf das
in unserer modernen Informationsgesellschaft immer wichtiger werdende
Recht auf Kommunikationsfreiheit. Unter dem Deckmantel einer besseren
Kriminalitätsbekämpfung, ohne tatsächliche Notwendigkeit,
eine
Massenspeicherung von Internetdaten zu fordern, zeigt, wie einige im Bundesrat
das Verhältnis Bürger und Staat sehen. Um Missverständnisse
zu vermeiden: Die FDP unterstützt selbstverständlich, dass der
Staat zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erforderliche
Daten sammelt. Dies ist bereits heute rechtlich zulässig. Die FDP
will den aufgeklärten und verantwortungsvollen Surfer, nicht den
Gläsernen
Die CDU/CSU engagiert
sich traditionell für einen sachgerechten Ausgleich zwischen individuellen
Freiheitsrechten und kollektiver Sicherheit. Dies wird auch so bleiben.
3.4 Wie steht Ihre Partei zu den auch von den Datenschützern
erhobenen Forderung, dass Kommunikationsdienste anonym nutzbar sein müssen?
Halten Sie das Recht jedes Menschen, das Internet grundsätzlich unbeobachtet
zu nutzen und anonym zu kommuniziere, für schützenswert?
Absolut. Das Recht
auf Anonymität im Internet, das im ja Teledienstedatenschutzgesetz
garantiert ist, muss auch effektiv durchgesetzt werden können. Deshalb
unterstützen wir Projekte wie "AN.ON" des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Auf jeden Fall! Wer
sich durchs Netz bewegt, muss das genau so anonym tun können, wie
wenn er sich durch die Stadt bewegt. Dies ist ein vom Grundgesetz geschütztes
Recht.
Die SPD-Fraktion teilt
die Einschaetzung der Datenschuetzer, dass die Ermoeglichung der anonymen
oder pseudonymen Nutzung von Kommunikationsdiensten einen wichtigen Beitrag
zur Wahrung der unbeobachtbaren Kommunikation leisten kann. Ziel der Modernsierung
des Datenschutzes ist es ja, ein risikoadaequates Datenschutzrecht zu
schaffen und den Selbstschutz zu ermoeglichen. Die Verschluesselung von
sensiblen Daten und die anonyme oder pseudonyme Nutzung von Informations-
und Kommunikationsmoeglichkeiten sind derartige wichtige Selbstschutzinstrumente,
die es weiter zu staerken gilt.
3.5 Wie glauben Sie, die Sammlung personalisierter Konsumdaten
für Rabattsysteme (Bonuspunkte wie z.B. Payback), die ja durch den
Fall des Rabattgesetzes zunehmen werden, und den sich daraus ergebenden
Gefährdungen der Privatsphäre begegnen zu können? Wie glauben
Sie den Begehrlichkeiten von kommerziellen Verwertungen, die durch Datenansammlungen
dieser Art entstehen, Vorbeugen zu können?
Durch das Verbraucherinformationsgesetz
wollen wir dem Verbraucher u.a. stärkere Rechte zur Anbieterinformation
einräumen. Gleichzeitig wollen wir Betreiber von Rabattsystemen im
Verbund mit den
Verbraucherschutzzentralen stärker im Hinblick auf die Einhaltung
von Datenschutzstandards kontrollieren.
Bei allen technischen
Entwickungen sollte darauf geachtet werden, dass die Speicherung persönlicher
Daten nur auf Chipkarten erfolgt, und nicht in (offenen) Systemen. Grundsätzlich
müssten eine Reihe neuer Gesetze beschlossen werden, um dem Datenschutz
wieder zu seiner Bedeutung zu
verhelfen, die er mal hatte, und die er jetzt um so mehr bräuchte.
Doch das ist wohl nur bei einem Politikwechsel möglich, den ich zur
Zeit nicht erkennen kann.
Die SPD-Fraktion und eine SPD-gefuehrte Bundesregierung werden sich dafuer
einsetzen, im Rahmen der 2. Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
einer Entwicklung von Datenmacht in privater Hand klare rechtliche Grenzen
zu setzen. Vor allem gilt es sicherzustellen,
Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Betroffenen zu
gewaehrleisten, denn oftmals wissen die Buergerinnen und Buerger gar nicht,
wer welche Daten verarbeitet. Darueberhinaus ist eine deutliche Vereinfachung
und Integration datenschutzrechtlicher Bestimmungen das Ziel der von uns
angestrebten umfassenden Modernisierung, ohne jedoch das bestehende Schutzniveau
abzusenken. Dieses Ziel wird zudem nur dann verwirklicht werden können,
wenn das bestehende Datenschutzrecht um neue Datenschutzinstrumente -
und hierbei vor allem technikrechtliche und ausserrechtliche (z.B. Auditierung)
- ergänzt wird. Auch fuer die sogenannten Rabattsysteme gelten die
Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Das bedeutet, dass
beispielsweise die Rabattsysteme auch
mittels Pseudonym umgesetzt werden koennen ('weisse PaybackCard - 'information
sharing'). Die SPD-Fraktion setzt sich daher dafuer ein, ein allgemeines
Gesetz für einen modernen Datenschutz zu erarbeiten, das unter Vermeidung
von Doppelregelungen eine klare Abgrenzung zwischen allgemeinen
und bereichsspezifischen Regelungen erlaubt. Darueberhinaus sollen die
allgemeinen Datenschutzgrundsätze gleichermaßen für den
öffentlichen und für den nicht öffentlichen Bereich gelten.
Um die Transparenz bei der Datenverarbeitung gegenüber den Betroffenen
unter den sich ändernden
technischen Rahmenbedingungen sicherzustellen, setzt sich die SPD-Fraktion
ausserdem dafuer ein, dass fuer den oeffentlichen Bereich grundsätzlich
eine ŽOpt-in-Lösung vorzusehen ˆ also die vorherige Einwilligung
ˆ für die Datenverarbeitung vorzusehen ist. Notwendig ist diese Modernisierung
auch,
damit die Buergerinnen und Buerger wissen welche Rechte sie eigentlich
haben. Darueberhinaus ist einen Informationskampagne zu den Moeglichkeiten
und Grenzen der Selbstschutzinszrumente notwendig, um die Buergerinnen
und Buerger in die Lage zu versetzen, sich selbst wirksam zu schuetzen.
3.6 Werden Sie die grundlegende Modernisierung des deutschen
Datenschutzrechtes unterstützen? Sind Sie bereit, die Position der
VerbraucherInnen durch die Einführung des opt-in-Modells bei der
Werbung zu stärken?
Die zweite Stufe
der Moderniserung des Bundesdatenschutzgesetzes - inklusive Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
- wollen wir unmittelbar nach der Wahl verwirklichen. Dazu gehört
unserer Auffassung nach auch ein starkes Opt-In Modell bei Werbezusendungen.
Ja!
Die SPD-Fraktion hat
sich seit Jahren fuer eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes
eingesetzt. Die SPD-gefuehrte Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
haben sich darauf verstaendigt, diese umfassende Modernisierung in einem
Zwei-Stufen- Verfahren umzusetzen. Dies war auch notwendig, weil sonst
die laengst ueberfaellige Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie nicht
haette schnellstmoeglich verwirklicht werden koennen. Mit der Novellierung
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2001 ist die erste Stufe
der Modernisierung abgeschlossen. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung,
dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die generelle
Einfuehrung eines "opt-in-Modells" gestaerkt werden sollte.
Ziel der SPD-Fraktion ist es daher, bei der Neuformulierung des Datenschutzrechtes
im Rahmen der zweiten Stufe für den nicht öffentlichen
Bereich grundsätzlich eine ŽOpt-in-Lösung vorzusehen ˆ
also die vorherige Einwilligung ˆ für die Datenverarbeitung.
Bei der Modernisierung des Bundesdatenschutzrechtes sind zwei Aspekte
besonders zu berücksichtigen. Einmal betrifft dies inhaltlich das
Bundesdatenschutzgesetz zum anderen das Verhältnis zu den anderen
Vorschriften.
Das Bundesdatenschutzrecht orientiert sich an einem Konzept, welches heute
als veraltet angesehen werden muss: Ausgegangen wird von einer Datei personenbezogener
Daten, die von einer verantwortlichen Stelle in einer zentralen Datenverarbeitungsanlage
verarbeitet oder zu einer solchen übermittelt wird. Dieses Konzept
hatte als technischen Ausgangspunkt zentrale staatliche Großrechner
zwischen denen der Datenaustausch die Ausnahme war. Mittlerweile werden
personenbezogene Daten in weltweiten Datennetzen von vielen Beteiligten
ohne durchgreifende zentrale Kontrollmöglichkeiten verar-beitet.
Dieser neuen Situation muss eine Erneuerung des Datenschutzes angepasst
werden. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass heutzutage
personenbezogene Daten nicht nur durch staatliche Stellen, sondern auch
im privaten Bereich verarbeitet und gespeichert werden. Der Datenschutz
muss
von daher auch in diesem Bereich angepasst werden.
3.7 Welche Position haben Sie zu Audit und Gütesiegeln
im Datenschutz? Unterstützen Sie Bemühungen, diese Instrumente
nach der Bundestagswahl beschleunigt einzuführen?
Ein freiwilliges
Datenschutzaudit ist bereits Bestandteil der von uns verabschiedeten 1.
Stufe der Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Gütesiegel
- wie sie ja bereits vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
in Schleswig-Holstein angeboten werden - müssen in der zweiten Stufe
brücksichtigt werden.
Ja.
Ja, die SPD-Fraktion
hat sich vehement fuer die Einfuehrung des Datenschutz-Audit bei der ersten
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes eingesetzt. Das Audit - und
andere Guetesiegel -
kann unseres Erachtens einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akzeptanz
und zur ständig notwendigen Fortentwicklung des Datenschutzrechtes
entsprechend den sich verändernden und zunehmenden Risiken leisten.
Die SPD-Fraktion setzt sich dafuer ein, dass das noch ausstehende Ausfuehrungsgesetz
zum Datenschutzaudit moeglichst schnell vorgelegt werden soll. Beruecksichtig
werden sollen hierbei auch die Erfahrungen, die beispielsweise in Schleswig-Holstein
gemacht wurden. Derzeit laeuft eine
prospektive Gesetzesfolgenabschaetzung an der Universitaet Speyer, auf
deren Grundlage unmitelbar zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein Gesetz
erarbeitet werden sollte.
Die Regelung zum Datenschutzaudit
wurde letztes Jahr mit der Verabschiedung der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
eingeführt. Die CDU/CSU- Fraktion forderte damals die Streichung
des vorgesehenen Datenschutzaudits ( § 9a BDSG). Insbesondere hatte
sich nach unserer Auffassung die
betriebliche Selbstkontrolle bewährt und führt ein Datenschutzaudit
zu einer Dreifachkontrolle, nämlich neben der betrieblichen Selbstkontrolle
durch betriebliche Datenschutzbeauftragte und der Fremdkontrolle durch
die Aufsichtsbehörden nun auch noch durch ein Datenschutzaudit.
3.8 Sind sie bereit, die Entwicklung datenschutzgerechter Informationstechnik
zu einem Schwerpunkt der staatlichen Forschungsförderung zu machen?
Unbedingt. Es werden
ja bereits entsprechende Projekte wie "Ägypten" vom Bund
- in diesem Fall vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- gefördert. Die entwickelte Open-Source Software ermöglicht
es, mit ihrer Hilfe geschriebene E-Mails zu verschlüsseln und zu
signieren. Gemäß den Lizenkriterien für Open- Source-Software
wird sie für sämtliche anderen OS-Projekte einsetzbar sein.
Ja, vorallem verbraucherfreundliche,
einfach handhabere starke Kryptographie muss endlich entwickelt und massenhaft
verbreitet werden! Eigentlich hatte dies das Bundeswirtschaftsministerium
ja auch versprochen... Leider sehen wir keine Ergebnisse.
Die SPD-geführte
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben schon in den vergangenen
Jahren die Entwicklung datenschutzgerechter Informationstechnik als einen
wichtigen Schwerpunkt ihrer
Forschungsfoerderung angesehen, nicht zuletzt deshalb, da Datenschutz
und Datensicherheit als die zentralen Akzeptanzbedingungen fuer die weitere
Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft angesehen werden
muessen. Insgesamt geht es darum, in den naechsten Jahren verstaerkt
datenschutzgerechte und IT- sicherheitstechnische Entwicklungen zu unterstuetzen
und zu foerdern. In dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur "umfassenden
Modernisierung des Datenschutzrechtes", der unmittelbar vor der Sommerpause
vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, heisst es hierzu:
"Mit dem neuen Datenschutzrecht ist den Prinzipien der Datenvermeidung
und Datensparsamkeit eine grundlegende Bedeutung einzuräumen. Die
vorgenannten Grundsätze der Transparenz und der Vermeidung des Personenbezugs
können nur durch die betroffenen Personen selbst durchgesetzt werden
(Selbstdatenschutz). Sie müssen in die Lage versetzt werden, die
Nutzung von technischen und organisatorischen Schutzinstrumenten selbst
zu bestimmen. Diese Selbstschutzinstrumente gilt es zu fördern, eine
Bildungsoffensive zum Umgang mit Instrumenten des Selbstdatenschutzes
wäre zu erwägen. Der zu entwickelnde neue Datenschutz muss durch,
nicht gegen Technik erreicht werden. Datenschutzrecht muss versuchen,
die Entwicklung von Verfahren und die Gestaltung von Hard- und Software
am Ziel des Datenschutzes auszurichten und die Diffusion und Nutzung datenschutzgerechter
oder -freundlicher Technik zu fördern. Datenschutz sollte so weit
wie möglich in Produkte, Dienste und Verfahren integriert sein."
3.9 Werden Sie dafür eintreten, dass der Schutz des Patientengeheimnisses
umfassend auch in einer computerisierten Medizin wirksam gewährleistet
wird? Werden Sie verlangen, dass Gesundheitsdaten außerhalb der
eigentlichen Behandlung so weit wie möglich nur anonymisiert
oder pseudonymisiert verarbeitet werden?
Ja - in diesem sensiblen
Bereich müssen Daten besonders geschützt sein.
Ja.
Zunaechst eine generelle
Vorbemerkung: Mit der Novelllierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
im vergangenen Jahr wurde ein neues und zentrales Grundprinzip fuer die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgenommen: "Datenvermeidung"
und "Datensparsamkeit" (§ 3 a BDSG und
gleichlautend SGB X § 78 b fuer den gesamten Bereich der Sozialversicherung).
Fuer die Aufnahme dieses Grundprinzips hat sich insbesondere die SPD-Fraktion
vehement eingesetzt. Damit gilt grundsaetzlich fuer jeglichen Umgang mit
personenbezogenen Daten, das dem Prinzip der Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung,
beispielsweise durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung, so weit es
geht, Rechnung getragen werden muss. Soweit für die Zwecke der Datenverarbeitung
ein Personenbezug nicht erforderlich ist, muss dieser von Anfang an vermieden
oder nachträglich durch Löschung der Daten, ihre Anonymisierung
oder Pseudonymisierung beseitigt werden. Das gilt natuerlich auch fuer
den Umgang mit Patientendaten, die zudem zu den besonders sensiblen Daten
zaehlen, wofuer das BDSG seit der Novellierung 2001 ebenfalls besondere
Vorschriften vorgibt. Die SPD-Fraktion wird sich daher dafuer einsetzen,
dass Gesundheitsdaten ausserhalb der eigentlichen Behandlung so weit es
moeglich ist in anonymisierter und pseudonymisierter Form verarbeitet
werden. Auch eine "Qualitaetssicherung" der aerztlichen Leistungen
wird weitestgehend auch in anonymisierter und pseudonymisierter Form moeglich.
Die auf der Grundlage der Heilberufsgesetze der Länder standesrechtlich
geregelte aerztliche Schweigepflicht, deren Verletzung durch § 203
StGB unter Strafe
gestellt ist, gehoert zu den ehernen Grundprinzipien der Datenverarbeitung
im Gesundheitswesen. Als besonderes Berufsgeheimnis geniesst sie sogar
Vorrang vor den Regelungen des BDSG. Der Patientendatenschutz hat eine
besondere Abischerung in zahlreichen Krankenhausgesetzen der Laender
erfahren. Zu pruefen wird sein, ob durch die Einfuehrung neuer Instrumente,
etwa der Gesundheitskarte oder dem elektronischen Rezept, weitergehende
Absicherungen notwendig sind. Die SPD-Fraktion haelt darueber hinaus die
Verschlüsselung von besonders schutzwürdigen Daten, insbesondere
im Bereich
des Gesundheitswesens, für notwendig. Dies beinhaltet insbesondere
die Verschlüsselung von Daten, die elektronisch übertragen werden.
Die SPD-Fraktion begrüßt in diesem Zusammenhang den Kabinettsbeschluss
zur Sicherheit im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr vom
16. Januar
2002 als Schritt in die richtige Richtung.
Die Krypthographie, also die Verschlüsselung von sensiblen Daten
insbesondere im Gesundheitswesen ist von hoher Bedeutung und sollte weiter
forciert werden.
3.10 Werden Sie sich für die Schaffung eines Gesetzes zum
datenschutzgerechten Umgang mit genetischen Daten einsetzen? Werden Sie
sich dafür einsetzen, dass die Durchführung eines Gentests ohne
Wissen und Wollen der betroffenen Person unter Strafe gestellt wird?
In möglichen
Koalitionsverhandlungen werden wir uns für die Umsetzung eines Gentestgesetzes
einsetzen, daß die Durchführung eines Gentests ohne Wissen
und Wollen der betroffenen Person verbietet.
Genau das haben wir
bereits mehrfach im Bundestag gefordert.
Ja, die SPD-Fraktion
und eine SPD-gefuehrte Bundesregierung haben angekuendigt, Konsequenzen
aus der Entschlüsselung des menschlichen Genoms in gesetzlichen Regelungen
zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine grundlegende Strafnorm
zu schaffen, um Gentests ohne gesetzliche Ermächtigung oder ohne
die grundsätzlich nur für Zwecke der medizinischen Behandlung
oder Forschung sowie für Abstammungsgutachten zuzulassende Einwilligung
der betroffenen Person zu unterbinden. Die SPD-Fraktion setzt sich auch
dafuer ein, dass in dem derzeit vom Bundesministerium für
Gesundheit vorbereiteten Entwurf eines Gentestgesetzes ein solches strafbewehrtes
Verbot unbefugter DNA-Analysen vorzusehen ist. Mit der Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie
- mit der Umsetzung der ersten Stufe der Modernisierung des Datenschutzrechtes
und der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - hat der Gesetzgeber
zudem bereits besondere Vorschriften fuer den Umgang mit besonders sensiblen
Daten - (Gesundheitsdaten, die auch genetische Daten sein koennen) - vorgelegt.
3.11 Erkennen Sie den gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim
Schutz der Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an?
Auf jeden Fall.
Deshalb werden wir in der nächsten Legislaturperiode auch im Rahmen
der 2. Stufe der Modernisierung des Datenschutzrechts ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
umsetzen, um die ArbeitneherInnen vor unerlaubter Überwachung am
Arbeitsplatz zu schützen.
Ja.
Ja, im Rahmen der
zweiten Stufe der umfassenden Modernisierung werden auch Regelungen zum
Arbeitnehmerdatenschutz erarbeitet. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen
hat der Deutsche Bundestag einen Antrag zur Beratung des Tätigkeitsberichtes
des Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz eingebracht, der auch die
Erarbeitung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes gefordert hat. Mit diesem
Antrag wird die Bundesregierung auffordert, unmittelbar zu Beginn der
neuen Legislaturperiode Gesetzentwuerfe fuer ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
und fuer ein neuens modernes Bundesdatenschutzgesetz vorzulegen. In ihrem
Antrag zur "umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechtes"
haben die Koalitionsfraktionen dieses Thema nochmals aufgegriffen. So
hat der
Bundestag im Juli diesen Antrag beschlossen, mit dem er die Bundesregierung
unter Punkt 1 auffordert: "Der Deutsche Bundestag bedauert, dass
die Vorhaben eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes sowie für die
Umsetzung der 2. Stufe der umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechtes
einschließlich der hiermit verbundenen Neubestimmungen zwischen
allgemeinem und bereichsspezifischem Datenschutzrecht noch nicht umgesetzt
werden konnten. Er begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens
zur ŽModernisierung des Datenschutzrechtes durch das Bundesministerium
des Innern. Nach
Auffassung des Deutschen Bundestages sind mit diesem Gutachten wichtige
Eckpunkte für die umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes
formuliert worden. Er fordert die Bundesregierung auf, sich bei der umfassenden
Modernisierung des Datenschutzrechtes auf diese Eckpunkte des
Gutachtens zu stützen. Der Deutsche Bundestag begrüßt
die Ankündigung der Bundesregierung, dass sie unter Einbeziehung
von Wissenschaft und Praxis Gesetzentwürfe zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
sowie zu einem neuen Bundesdatenschutzgesetz vorlegen will und diese derzeit
erarbeitet. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Bundesregierung
diese Gesetzentwürfe
so rechtzeitig in das parlamentarische Verfahren einbringt, dass sie bis
Mitte der 15. Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden können.
Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gehört
heute zum Alltag im Berufsleben. Diese Informationsmöglichkeiten
erfordern aber auch im Arbeitsbereich Schutzmaßnahmen. Der Schutz
des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers durch die technisierte
Ermittlung von Verhal-tens- und Leistungsdaten ist nicht zu unterschätzen.
Bisher ist kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
erlassen worden. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist daher mehr als
überfällig. Obwohl bereits im 17. Tätigkeitsbericht des
Bundesbeauftragten für Datenschutz dies bemängelt wurde, hat
die rot- grüne
Bundesregierung ein solches Gesetz nicht vorlegen können. Auch im
18. Tätigkeitsbericht wurde dies abermals bemängelt.
3.12 Werden Sie sich dafür einsetzen, durch neue gesetzliche
und organisatorische Maßnahmen die völlige Unabhängigkeit
aller Datenschutzbehörden sicherzustellen? Sind Sie bereit, den Datenschutzbehörden
effektive Eingriffsbefugnisse zur Verfügung zu stellen?
Datenschutzbehörden
sollten nach dem Vorbild des Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz in Schleswig-Holstein organisiert sein. Wir wollen außerdem,
daß - wie dies bereits in einigen Bundesländern der Fall ist
- der/die Datenschutzbeauftragte auch gleichzeitig Beauftrage/r für
Informationsfreiheit wird.
Auf jeden Fall! Datenschützer
zu Berichteschreibern zu degradieren, wie es in den letzten Jahren mehr
und mehr geschehen ist, zeugt von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber
diesem für die Entwicklung der Informationsgesellschaft ZENTRALEN
Thema!
Ja, die Fraktion der
SPD hat sich in dieser Legislaturperiode und wird sich auch in der naechsten
Legislaturperiode fuer die Sicherstellung der Unabhaengigkeit der Datenschutzbehoerden
einsetzen. Unmittelbar vor der Sommerpause haben die Koalitionsfraktionen
einen Antrag zur "umfassenden
Modernisierung des Datenschutzrechtes" eingebracht. Darin wird die
Bundesregierung unter den Punkten 14 aufgefordert: "Der Deutsche
Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob durch die
Einrichtung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz als oberste
Bundesbehörde oder aber
die Angliederung an den Deutschen Bundestag eine Klarstellung der völligen
Unabhängigkeit der Kontrollstellen nach Artikel 28 DSLR erreicht
werden könnte." Ausserdem fordert der Deutsche Bundestag unter
Punkt 15 auf: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, bei der Neufassung des
Datenschutzrechtes die Durchsetzungskompetenzen der Kontrollstellen zu
verbessern und ihre Unabhängigkeit, soweit erforderlich, weiter zu
verstärken. Auch die Stellung der betrieblichen und behördlichen
Datenschutzbeauftragten muss weiter gestärkt werden. Ein neues BDSG
sollte auch die Funktion eines Konzerndatenschutzbeauftragten aufnehmen.
Dies würde zu wünschenswerten Synergien führen und die
Rolle des Datenschutzes im gesamten Konzernverbund stärken."
Schlussbermerkung: Zu allen Fragen moechte ich anmerken,
dass Sie auf meiner Homepage unter www.tauss.de
die vollstaendigen Antraege der Koalitionsfraktionen sowie weitergehende
Informationen finden koennen.
Adressaten:
den Beauftragten für
Neue Medien der SPD-Fraktion Jörg Tauss,
joerg.tauss@bundestag.de
die medienpolitische
Sprecherin der Bündnis 90 / Die Grünen-Bundestagsfraktion
Grietje Bettin, grietje.bettin@bundestag.de
die Internetbeauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dr. Martina Krogmann,
den medienpolitischen
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Dr. Martin Mayer, martin.mayer@bundestag.de
den medienpolitischen
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Hans-Joachim Otto, hans-joachim.otto@bundestag.de
die medienpolitische
Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion
Angela Marquardt, angela.marquardt@bundestag.de
CCC
http://www.ccc.de/
Chaos Computer Club e.V.
Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen,die
sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und
sich mit den Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf die Gesellschaft
beschäftigt.
Seit 1986 agiert der CCC als eingetragener Verein in Hamburg, seit 1984
ist er Herausgeber der (vierteljährlich erscheinenden) Zeitschrift
Datenschleuder" und Veranstalter des jährlich (zwischen
Weihnachten und Neujahr) stattfindenden Chaos Communication Congress.
Mit rund 2000 Mitgliedern und Erfahrungs-Austauschkreisen in 10 Städten
versucht der CCC dem selbst gesetzten Anspruch einer dezentralen und ganzheitlichen
Vorgehensweise gerecht zu werden.
mikro
http://mikro.org
Der Verein zur Pflege von Medienkulturen e.V. Berlin wurde 1998 gegründet,
um die Bildung und die Vermittlung einer demokratischen Medienkultur zu
fördern. mikro verfolgt dieses Ziel durch öffentliche Podiumsgespräche,
Projektpräsentationen, Konferenzen (Wizards of OS 1 und 2), Arbeitstreffen
(net.radio days '98) und begleitenden Publikationen.
Anfang 2000 initiierte mikro Rohrpost, eine deutschsprachige Mailingliste
für Medienkunst und - kultur (http://mikro.org/rohrpost),
sowie das bootlab (http://bootlab.org),
einen kooperativen Arbeitsraum und Medienlabor. Seit April 2002 trägt
mikro die Initiative "Rettet die Privatkopie!" (http://privatkopie.net).
info@privatkopie.net
Alle Fragen und Antworten als PDF
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