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Aktuell

   
   


Europäischer Widerstand gegen Urheberrechts-Richlinie formiert sich

In allen europäischen Ländern gibt es inzwischen Initiativen, die sich gegen eine Ausweitung der Kontrollrechte der Verwerter richten.

Die EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom Mai 2001 verpflichtet die EU-Mitglieder zu einer Umsetzung in nationales Recht bis zum 22. Dezember 2002. Von den 15 Mitgliedsstaaten haben nur Griechenland und Dänemark diese Frist eingehalten.

Alexandre Dulaunoy von der Association Electronique Libre (A.E.L.) Belgien betreibt das EUCD- Status Wiki, auf dem der Stand der Umsetzung der EU Copyright Directive (EUCD) und die aktiven Gruppen in den einzelnen Ländern nachzulesen sind.

Loïc Dachary von der FSF France bündelt die einzelnen Aktivitäten unter EUCD.info , um es jeder Initiative zu ermöglichen, gegenüber dem nationalen Gesetzgeber mit dem Gewicht des gesamten europäischen Netzwerks zu argumentieren.

Die Richtlinie läßt den nationalen Gesetzgebern kaum einen Spielraum bei der Umsetzung. Vielleicht gelingt es mit vereinten Kräften, die Richtlinie selbst anzufechten. Die Niederlande habe dies mit der Richtlinie über den Schutz von biotechnologischen Erfindungen getan, Deutschland mit der Tabakwerbe- Richtlinie. Bei der Urheberrechts-Richtlinie gibt es gute Gründe dafür, u.a. dass sie das erklärte Ziel einer europaweiten Harmonisierung verfehlt. (Siehe dazu Bernt Hugenholtz, Professor für Informationsrecht an der Universität Amsterdam, Why the Copyright Directive is Unimportant, and Possibly Invalid, in: [2000] EIPR 11, p. 501-502, 11.10.2000.) In Dänemark ist bereits ein Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Vorbereitung.