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Europäischer Widerstand gegen Urheberrechts-Richlinie formiert sich
In allen europäischen Ländern gibt es inzwischen Initiativen, die sich
gegen eine Ausweitung der Kontrollrechte der Verwerter richten.
Die EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts
und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom
Mai 2001 verpflichtet die EU-Mitglieder zu einer Umsetzung in nationales
Recht bis zum 22. Dezember 2002. Von den 15 Mitgliedsstaaten haben nur
Griechenland und Dänemark diese Frist eingehalten.
Alexandre Dulaunoy von der Association Electronique Libre (A.E.L.) Belgien
betreibt das EUCD-
Status Wiki, auf dem der Stand der Umsetzung der EU Copyright Directive
(EUCD) und die aktiven Gruppen in den einzelnen Ländern nachzulesen sind.
Loïc Dachary von der FSF France bündelt die einzelnen Aktivitäten unter
EUCD.info , um es jeder Initiative zu
ermöglichen, gegenüber dem nationalen Gesetzgeber mit dem Gewicht des
gesamten europäischen Netzwerks zu argumentieren.
Die Richtlinie läßt den nationalen Gesetzgebern kaum einen Spielraum bei
der Umsetzung. Vielleicht gelingt es mit vereinten Kräften, die Richtlinie
selbst anzufechten. Die Niederlande habe dies mit der Richtlinie über
den Schutz von biotechnologischen Erfindungen getan, Deutschland mit der
Tabakwerbe- Richtlinie. Bei der Urheberrechts-Richtlinie gibt es gute
Gründe dafür, u.a. dass sie das erklärte Ziel einer europaweiten Harmonisierung
verfehlt. (Siehe dazu Bernt Hugenholtz, Professor für Informationsrecht
an der Universität Amsterdam, Why the Copyright Directive is Unimportant, and Possibly
Invalid, in: [2000] EIPR 11, p. 501-502, 11.10.2000.) In Dänemark
ist bereits ein Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Vorbereitung.
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